Seit dem 1.1. 2020 werden Betriebsrentner entlastet – ich hatte berichtet. Eingeführt wurde ein neuer Freibetrag für die gesetzliche Krankenversicherung in Höhe von 159,25 Euro; er löst die bisherige gesetzliche Freigrenze ab. Das entsprechende Gesetz zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge (GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz GKV-BRG) wurde vom Bundestag am 12.12.2019 beschlossen und nachfolgend verkündet (BGBl 2019 I S. 2913).
Im Februar 2020 zeigt sich allerdings: Die neue Förderung der betrieblichen Altersversorgung hat leider eine Menge „Schatten“ im Gepäck – und hoffentlich bald wieder „Licht“! Weiterlesen