Ausweislich der Regelung der Sonder-AfA für Baudenkmäler in § 7i EStG ist diese auf im Inland gelegene Gebäude beschränkt. Ob dies in Zeiten der EU rechtens sein kann, prüft aktuell der BFH in Bezug auf ein unter Denkmalschutz stehendes in Polen belegenes Gebäude.
Sonder-AfA für Baudenkmale: Was ist hier mit der Kapitalverkehrsfreiheit?
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