Tragen Eltern, die ihrem Kind gegenüber unterhaltsverpflichtet sind, dessen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge (Basisabsicherung), können diese Aufwendungen die Einkommensteuer der Eltern mindern. Der Steuerabzug setzt aber nach Ansicht des BFH voraus, dass die Eltern dem Kind die Beiträge tatsächlich gezahlt oder erstattet haben. Dies hat er mit Urteil vom 13.3.2018 (X R 25/15) entschieden.
Nun hat sich das BMF – äußerst verklausuliert – zu einem Nichtanwendungserlass durchgerungen. Das heißt, ein Nachweis der Erstattung an das Kind ist auch weiterhin nicht erforderlich (BMF-Schreiben vom 3.4.2019, IV C 3 – S 2221/10/10005:005).