Die Zeitschrift „Die steuerliche Betriebsprüfung – StBp“ wird wahrscheinlich nicht von allzu vielen Steuerberatern gelesen. Umso größerer Beliebtheit wird sie sich wohl in der Finanzverwaltung erfreuen. Und ein besonders großes Echo dürfte ein Aufsatz erfahren, den FG-Richter a.D. Hermann Pump aus Münster kürzlich veröffentlicht hat (StBp 03.17, S. 84).
Pump äußerst die Ansicht, dass die summarische Kassenführung entgegen der ganz überwiegend vertretenen Auffassung nicht gesetzeskonform ist. Die Ermittlung der (zu versteuernden) Einnahmen durch bloße Auszählung einer offenen Ladenkasse sei ein Verstoß gegen § 158 AO. Vielmehr sei über jeden Barerlös ein Beleg zu fertigen und aufzubewahren. Weiterlesen