Taxiunternehmen stehen wie andere Bargeldbranchen besonders im Fokus der Betriebsprüfung der Finanzämter. Doch damit nicht genug: Oft drohen auch Prüfungen der Sozialversicherung oder gar Strafverfahren. Der BGH musste sich in seinem Beschluss vom 6.4.2016 mit der steuerstrafrechtlichen Seite einer Schätzung im Taxigewerbe befassen (Az: 1 StR 523/15). Da diese Steuerstrafverfahren nicht selten sind, hat dieses Urteil hohe Praxisrelevanz und soll hier kurz dargestellt werden.
Immer wieder im Brennpunkt: Schätzung im Taxigewerbe
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