Verbesserungen beim Schüler und Studenten-BAföG ab Herbst 2024

Mit der neuen BAföG-Reform 2024 werden Schüler mit Beginn des neuen Schuljahres, Studierende ab dem Wintersemester 2024/25 finanziell entlastet und erhalten mehr Flexibilität während des Studiums. Wie können Schüler und Studierende profitieren?

Hintergrund

Das  Bundes-Ausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ermöglicht seit mehr als 50 Jahren vielen Menschen eine qualifizierte Ausbildung und damit einhergehende bessere berufliche Chancen. Bereits 2022 hatte die Bundesregierung – wie im Koalitionsvertrag verabredet – eine BAföG-Reform auf den Weg gebracht, die zum 1.8.2022 in Kraft getreten ist (Gesetz vom 15.7.2022 /BGBl 2022 I S. 1150). Diese beinhaltete neben einer Anhebung des Förderhöchstalters finanzielle Verbesserungen bei der Grundförderung und beim Wohnbedarfszuschlag sowie Anhebung der Freibeträge beim berücksichtigungsfähigen Elterneinkommen.

Was ändert sich jetzt ab Herbst 2024?

Das 29. BAföG-Änderungsgesetz, das am 25.7.2024 in Kraft getreten ist (29. BAföGÄndG v. 19.7.2024, BGBl 2024 I 2024 Nr. 249 v. 24.7.2024), verbessert nun abermals die Förderbedingungen für anspruchsberechtigte Schüler bzw. Studierende, die in FAQ des BMF umfangreich beantwortet werden (FAQ zur BAföG-Reform 2024 | Bundesregierung): Weiterlesen

Aufstiegs-BAföG: Mehr Geld für berufliche Fortbildung ab Januar 2025

Nach dem Beschluss des Bundeskabinetts vom 24.7.2024 soll das Aufstiegs-BAföG ab Januar 2025 mit verbesserten Förderleistungen optimiert werden: Wer sich nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung weiterbildet, erhält künftig mehr Geld. Worum geht es und wer profitiert?

Hintergrund

Seit 1996 gibt es das sogenannte Aufstiegs-BAföG. Es richtet sich an Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung. Typische Aufstiegsfortbildungen sind etwa Meister- und Fachwirtkurse oder Erzieher- und Technikerschulen. Anspruchsberechtigt sind altersunabhängig alle, die sich mit einem Lehrgang oder an einer Fachschule auf eine anspruchsvolle berufliche Fortbildungsprüfung in Voll- oder Teilzeit vorbereiten. Das Aufstiegs-BAföG“ (früher „Meister-BAföG“ genannt) unterstützt die Vorbereitung auf inzwischen mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse. Die Förderung wird teilweise als Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss, teilweise als zinsgünstiges Darlehen gewährt. Die Kosten des Aufstiegs-BAföG tragen zu 78 Prozent der Bund und zu 22 Prozent die Länder.

Kabinett beschließt deutliche Verbesserungen

Mit der jetzt vom Kabinett am 24.7.2024 beschlossenen Reform plant die Bundesregierung insbesondere folgende Verbesserungen: Weiterlesen

Gute Nachrichten für Schüler und Studierende: Verbesserungen beim BAföG!

Nach Beschluss des Bundestages vom 13.6.2024 hat jetzt der Bundesrat dem BAföG-ÄnderungsG durch Verzicht auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses zugestimmt. Das ÄndG bringt deutliche Verbesserungen für Studierende und Schüler, die BAföG beziehen.

Hintergrund

Bildung ist Zukunft: Um auch Kindern aus einkommensschwachen Haushalten eine angemessene (Hochschul-)Bildung zu ermöglichen, fördert der Bund inzwischen seit gut fünf Jahrzehnten Familien, Schüler und Studierende mit Finanzhilfen nach dem BAföG. Angesichts veränderter Studienbedingungen und häufig längerer (unverschuldeter) Studiendauer sowie angesichts feststellbarer Studienfachwechsel war das bisherige BAföG reformbedürftig. Deshalb ist es jetzt vor allem mit dem Ziel reformiert worden, Studienabbrüche zu vermeiden und auch bei einem Wechsel des Studienfachs den Wechsel finanziell zu erleichtern.

Was ist Inhalt der Änderungsnovelle? Weiterlesen

Darlehenserlass bei Aufstiegs-BaFöG als steuerpflichtige Einnahme?

Der Bezug von BaFöG und auch den meisten Stipendien führt im Allgemeinen nicht zu einkommensteuerlichen Pflichten oder Belastungen. Im Detail können sich aber doch steuerliche Problemstellungen ergeben. So hat das Finanzgericht München (Az. 15 K 474/16) entschieden, dass ein vom Freistaat Bayern (zusätzlich) gewährter Meisterbonus nach erfolgreicher Prüfung keiner einkommensteuerlichen Einkunftsart zugeordnet werden kann. Das Niedersächsische Finanzgericht hat sich in einer aktuellen Entscheidung mit den steuerlichen Folgen aus dem Erlass eines Förderdarlehens des Aufstiegs-BaföG auseinandergesetzt und kommt zu einer ähnlichen Entscheidung.

Der Streitfall

Die Klägerin hatte für zwei Fortbildungen (Meister-Lehrgang und Technischer Betriebswirt) Zuschüsse und Darlehensmittel als Aufstiegs-BaföG nach § 13b AFBG bezogen. Die der Klägerin entstandenen Fortbildungskosten wurden nach Abzug des Förderzuschusses als abzugsfähige Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit behandelt. Nach erfolgreichem Abschluss der beiden Fortbildungen wurden von der kreditgebenden Förderbank 25 % der BaföG-Darlehen erlassen. In Höhe des 25 %-igen Darlehenserlasses blieb die Klägerin demnach nicht wirtschaftlich mit den Fortbildungskosten belastet. Das beklagte Finanzamt erhöhte im Veranlagungszeitraum des Darlehenserlasses die steuerpflichtigen Einnahmen bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit in Höhe des nicht zur Rückzahlung stehenden Darlehensbetrags. Leistungen, die Aufwendungen mit Werbungskostencharakter ersetzten, seien nach ständiger Rechtsprechung des BFH im Veranlagungszeitraum des Zuflusses steuerpflichtige Einnahmen bei der Einkunftsart, bei der die Aufwendungen zuvor als Werbungskosten abgezogen worden seien. Bei dem Darlehenserlass handele es sich um eine nachträgliche Umwandlung eines gewährten Darlehens in einen Zuschuss.

Die Entscheidung des Niedersächsischen Finanzgerichts Weiterlesen

Studium in der Corona-Krise: Bundesregierung beschließt Finanzhilfen für Studentinnen und Studenten

Die Corona-Pandemie stellt auch viele Studentinnen und Studenten vor finanzielle Probleme: Zwei Drittel der (deutschen) Studierenden arbeiten neben dem Studium, etliche haben jetzt wegen der Corona-Krise ihre Jobs verloren. Jetzt hilft die Bundesregierung mit einer finanziellen Überbrückungshilfe.

Hintergrund

Die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie in Deutschland treffen inzwischen nicht mehr nur die Unternehmen, sondern die gesamte Gesellschaft. Ein dramatischer Anstieg der von Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmer auf über 10 Mio. und ein Anstieg der Arbeitslosigkeit allein im letzten Monat um mehr als 300.000 Erwerbstätige sprechen eine deutliche Sprache. Weiterlesen