Die Auszahlungsfrist für den steuerfreien Corona-Bonus in Höhe von bis zu 1.500 Euro soll bis 30.6.2021 verlängert werden. Dies sieht ein Änderungsvorschlag der Regierungskoalition zum JStG 2020 vor, über den diese Woche der BT-Finanzausschuss berät.
Hintergrund
Um die Sonderbelastungen der Arbeitnehmer während der Corona-Krise zu honorieren, hat der Gesetzgeber durch Änderung des EStG in diesem Jahr einen sog. Corona-Bonus eingeführt. Nach § 3 Nr. 11a EStG sind die in der Zeit vom 1.3. bis zum 31.12.2020 auf Grund der Corona-Krise an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gezahlten Beihilfen und Unterstützungen des Arbeitgebers bis zur Höhe von 1.500 Euro steuerfrei (und abgabenfrei). Solche steuerfreien „Corona-Boni“ werden in vielen Branchen gezahlt und sollen die coronabedingten Zusatzbelastungen am Arbeitsplatz abgelten. Die aktuelle Regelung ist aber daran gebunden, dass der Bonus bis spätestens 31.12.2020 an den Arbeitnehmer ausgezahlt wird, andernfalls ist die Steuerfreiheit „futsch“. Weiterlesen