Am 10.12.2020 hat das BMF ein umfangreiches Schreiben zu den umsatzsteuerlichen Auswirkungen des Austritts des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union veröffentlicht. Unternehmer sollten sich mit den Vorschriften vertraut machen und prüfen, wie ihre bisherigen und künftigen Beziehungen zum UK ab 2021 umsatzsteuerlich zu behandeln sind.
Hintergrund
Bereits zum 01.02.2020 trat das Vereinigte Königreich aus der EU aus. Der Austritt wurde durch ein am 24.01.2020 unterzeichnetes Austrittsabkommen geregelt. Nach dem Austritt schloss sich ein Übergangszeitraum an, in dem u.a. das Mehrwertsteuerrecht der Union für das Vereinigte Königreich weiterhin Anwendung findet. Dieser Übergangszeitraum wird zum Ende diesen Jahres auslaufen. Für die Unternehmerschaft stellt sich daher die Frage, wie Leistungsbeziehungen zum Vereinigten Königreich zukünftig für die Umsatzsteuer einzuordnen sind. Im BMF-Schreiben sind u.a. die nachfolgenden Punkte dargestellt: Weiterlesen