Deutsches Kindergeld trotz Entsendung ins Ausland

Viele Arbeitnehmer werden von ihrem Arbeitgeber für eine gewisse Zeit ins Ausland entsandt, um an einer dortigen Betriebsstätte tätig zu sein. Bei Einsätzen, die sich über Jahre hinziehen, reist üblicherweise die Familie mit. Die Frage ist dann, ob für minderjährige bzw. noch in Ausbildung befindliche Kinder weiterhin Kindergeld in Deutschland bezogen werden kann.

Antwort: Ja, das ist möglich, wenn in Deutschland ein Wohnsitz beibehalten wird, der jederzeit genutzt werden kann. In diesem Sinne hat jüngst auch das Hessische FG geurteilt und sich intensiv mit der Frage befasst, wann ein Wohnsitz tatsächlich jederzeit zur Verfügung steht (Urteil vom 11.3.2020, 3 K 1554/19). Weiterlesen

Dienstreise ins Stundenhotel nach China – wie weit geht das Direktionsrecht des Arbeitgebers?

Das Weisungs- und Direktionsrecht

Das Weisungsrecht ist das Mittel des Arbeitgebers um die nach dem jeweiligen Arbeitsvertrag geschuldete Tätigkeit des Arbeitnehmers nach Inhalt, Zeit und Ort zu konkretisieren. Eingeschränkt wird der Arbeitgeber bei der Ausübung seines Direktionsrechtes durch Gesetz, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder den Arbeitsvertrag selbst.

Das bedeutet aber auch, dass Weisungen an den Arbeitnehmer getroffen werden können, soweit  ihnen nichts entgegensteht. Einer positiven Feststellung im Arbeitsvertrag, dass oder in welchem Rahmen Anweisungen getroffen werden können, bedarf es gerade nicht.

Stets können aber Weisungen die Arbeitspflichten lediglich präzisieren; sie dienen nicht der Erweiterung des arbeitnehmerischen Pflichtenkreises. Eine die Direktionsbefugnis begrenzende Wirkung hat insbesondere das im Arbeitsvertrag vereinbarte Tätigkeitsprofil des Arbeitnehmers. Weisungen können nur im Rahmen des vereinbarten Tätigkeitsspektrums getroffen werden. Wird etwa ein Arbeitnehmer als Hilfsarbeiter am Fließband beschäftigt, so liegt es fern, dass er hierfür Auslandsdienstreisen zu verrichten hat.

Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg

Die arbeitsvertraglich vereinbarte Tätigkeit kann allerdings auch die gegenteilige Wirkung entfalten – nämlich die Zulässigkeit der Anordnung von Auslandseinsätzen allein wegen der konkreten Berufsbezeichnung. Dies entschied kürzlich das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (AZ: 4 Sa 3/17)

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