Ein Kind, das das 18. Lebensjahr vollendet hat, wird unter Anderem berücksichtigt, wenn es noch nicht das vom 20. Lebensjahr vollendet hat und eine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatz nicht beginnen oder fortsetzen kann. Streitbefangenen ist jedoch, ob ein Kindergeldanspruch aufgrund dieser Regelung auch besteht, wenn das Kind wegen einer Krankheit eine Ausbildung nicht beginnen kann. Weiterlesen
Kindergeld für kranke Kinder
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