Für volljährige Kinder in Schul- und Berufsausbildung, die außerhalb des elterlichen Haushalts wohnen, wird ein Ausbildungsfreibetrag von 924 Euro im Jahr gewährt (§ 33a Abs. 2 EStG). Im vergangenen Jahr hatte das FG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 27.3.2018, 3 K 1651/16) die gesetzliche Regelung bestätigt, dass Eltern für minderjährige Kinder keinen Anspruch auf einen Ausbildungsfreibetrag haben. Dies gilt auch, wenn diese außerhalb des elterlichen Haushalts untergebracht sind. Die Kosten für die auswärtige Unterbringung seien mit dem Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag abgegolten
Ausbildungsfreibetrag: Nach wie vor kein Anspruch für Eltern minderjähriger Kinder
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