Ende Dezember 2016 ist das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen verabschiedet worden (BGBl 2016 Teil I Nr. 65). Bereits kurz nach Inkrafttreten der ersten Vorschriften ist erkannt worden, dass das Gesetz handwerkliche Fehler enthielt und in Teilen nicht umsetzbar war und ist (Posse Nummer 1). Bis heute sind die Fehler nicht beseitigt worden und führen in der Praxis zu Unverständnis und Problemen.
Ein Beispiel habe ich bereits im März 2017 in meinem Blog „Kassengesetz bedeutet viel Arbeit für Hausmeister“ veröffentlicht: Eine große Wohnungsbaugesellschaft hat in ihren Mietshäusern Münz-Waschmaschinen aufgestellt, die von den Hausmeistern bislang nur einmal wöchentlich geleert worden sind. Was gilt nach der aktuellen Gesetzesfassung? Weiterlesen