Gerade erst habe ich einen Blog-Beitrag mit dem Titel „Homeoffice: Mit der gesetzlichen Unfallversicherung ist es nicht weit her“ veröffentlicht, da überrascht uns der Gesetzgeber mit einer Neuregelung zum Unfallversicherungsschutz.
Am 21. Mai 2021 hat der Bundestag nämlich das Betriebsrätemodernisierungsgesetz beschlossen; der Bundesrat hat am 28. Mai 2021 – sehr kurzfristig – zugestimmt. Zu dem Gesetzesvorhaben hatte der Ausschuss für Arbeit und Soziales zwei Tage vor der Bundestagssitzung noch Änderungsvorschläge eingebracht, die auch Berücksichtigung gefunden haben (BT-Drucksache 19/29819 vom 19.5.2021). So ist § 8 SGB VII nun geändert worden. Der Unfallversicherungsschutz wird erweitert für privat veranlasste Wege im Homeoffice während der Arbeitszeit. Auch der Weg zu/von der Kinderbetreuungseinrichtung soll bei Tätigkeit im Homeoffice nun geschützt werden.
In der Gesetzesbegründung heißt es dazu: Weiterlesen