Bei einem Umzug aus beruflichen Gründen können Arbeitnehmer die Umzugskosten als Werbungskosten abziehen. Während etwa Transportkosten in nachgewiesener Höhe zu berücksichtigen sind, können sonstige Umzugsauslagen mit einem Pauschbetrag geltend gemacht werden.
Lässt man einmal laufende Erhöhungen der Umzugskostenpauschale außen vor, hat sich diesbezüglich in den vergangenen Jahren nicht allzu viel getan. Doch Ende 2019 ist eine Regelung mit dem schönen Namen Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes verabschiedet worden, die wohl zunächst allenfalls von einigen Experten beachtet worden ist. Doch sie strahlt nun ins Steuerrecht hinein. Weiterlesen