Solo-Selbständige sind laut landläufiger Definition Selbständige, die keine Arbeitnehmer beschäftigen. Können Solo-Selbständige aber als Arbeitgeber im verfahrensrechtlichen Sinne behandelt werden?
Diese spannende Frage hatte das BAG in seinem Beschluss vom 01.08.2017 verneint und seine bisherige Rechtsprechung zum Arbeitgeberbegriff bestätigt.
Hintergrund war die Klage der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft gegenüber einem Solo-Selbständigen zur Zahlung einer Ausbildungskostenumlage im Baugewerbe gemäß § 17 des Tarifvertrags über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV), die vor dem Arbeitsgericht erhoben wurde.