Seit vielen Jahren hält der Streit zwischen der EU-Kommission und dem Apple-Konzern über (zu) geringe Steuerzahlungen, welche am Standort Irland beglichen werden, schon an. Am 15.07.2020 gab es dazu nunmehr einen ersten Richterspruch – der deutlich zugunsten von Apple ausfällt. Das letzte Wort ist hier allerdings noch nicht gesprochen.
Zum Hintergrund:
In Irland hat Apple seine Europazentrale. Dort macht der Konzern auch sehr gute Umsätze, zahlt jedoch vergleichsweise geringe Steuern an den irischen Fiskus. Seitens der EU-Kommission ist die (zu) geringe Steuerabführung ein eindeutiger Fall von rechtswidrigen Steuervergünstigungen und nach EU-Recht verbotenen staatlichen Beihilfen. Für den Zeitraum 2004 – 2013 sah die Kommission Irland daher in der Verpflichtung, von Apple einen Betrag von 13 Milliarden Euro nachzahlen zu lassen. Die EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager hatte Apple im August 2016 daher aufgefordert, diesen Betrag in Irland aufgrund von unzulässigen steuerlichen Sonderbehandlungen Irlands gegenüber dem Konzern zu begleichen. Vor allem durch Umbuchungen seien die Gewinne in Europa recht klein gerechnet worden. So hatte die Kommission errechnet, dass die Tochterfirmen des US-Konzerns in Irland im Jahr 2014 auf ihren Gewinn nur 0,005 Prozent Steuern zahlen mussten. Irland und Apple klagten gegen die Steuernachforderung der EU-Kommission.
Niederlage für die EU-Kommission:
Am vergangenen Mittwoch urteilte das Gericht der Europäischen Union (EuG) nunmehr in Luxemburg, dass die Steuerentscheidung der Kommission gegen den US-Konzern nichtig sei. Weiterlesen