Haben Sie gestern die Diskussionsrunde bei Anne Will verfolgt? Unter anderem ging es dort um das Thema „Anzeigepflicht für Steuergestaltungen.“ Und, ja, ich gebe zu, dass ich nur darauf gewartet habe, dass wieder einmal die Themen „Steuergestaltung“ und „Steuerhinterziehung“ schön vermengt worden sind. Interessanterweise war dieses Mal Manuela Schwesig diejenige, die hier offenbar den Durchblick verloren hatte.
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Modellhafte Gestaltung = Kostenabzug bei Erkennen durch die Finanzverwaltung
Nachfolgend stelle ich der Einfachheit halber zunächst eine Pressemitteilung des BFH vor, die dieser gestern veröffentlicht hat. Mich „begeistert“ diese, weil sie möglicherweise die geplante Anzeigepflicht für Steuergestaltungen ad absurdum führen kann. So lautet die Mitteilung:
Anzeigepflicht für nationale Steuergestaltungen wird auf den Weg gebracht
Nun ist es klar: Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder haben am 21.6.2018 einen Gesetzesentwurf über eine Pflicht zur Anzeige nationaler Steuergestaltungen vorgelegt. Über den geplanten § 138d AO hatte ich schon berichtet. Ich möchte Ihnen aber einige Passagen der Medieninformation des Finanzministeriums Schleswig-Holstein vom 22.6.2018 nicht vorenthalten, damit Sie wissen, welchen „Geist das Gesetz atmet.“ Hier einige Auszüge:
Anzeigepflicht ja – Auskunft nein
Wie bereits geschrieben, habe ich in Bezug auf die Anzeigepflicht für Steuergestaltungen schlimmste Befürchtungen. Es kristallisiert sich immer mehr heraus, dass nicht nur grenzüberschreitende, sondern auch nationale Gestaltungen angezeigt werden müssen. Die Politik stützt sich in vielerlei Hinsicht auf das Gutachten des Max-Planck-Instituts, das ich vor einiger Zeit in meinen Blog-Beitrag „Anzeigepflicht für Steuergestaltungen oder das Gutachten des Grauens“ kurz vorgestellt habe. Wie es aber immer so ist, wenn es um fiskalische Interessen geht, wird eine äußerst wichtige Passage des Gutachtens ausgeblendet: Weiterlesen
Steuerberater, wehrt Euch – aber an der richtigen Stelle
Liebe Steuerberater-Kollegen, ich habe in den vergangenen zwei Jahren an rund 10 Veranstaltungen teilgenommen, in denen es um die Kassenführung und die GoBD ging. Ich selbst habe mittlerweile etwa 30 Vorträge zu den Themen GoBD, Verfahrensdokumentation und Kassenführung gehalten. Dabei erlebe ich immer wieder folgendes Phänomen: Es entbrennt eine Diskussion über die zunehmenden Anforderungen und Prüfungshandlungen der Finanzverwaltung; zuweilen entlädt sich bei dem einen oder anderen Zuhörer sogar der Unmut. Interessanterweise bekomme selbst ich manchmal den Ärger zu spüren, obwohl ich seit Jahr und Tag – als Fachautor und ehrenamtlich über den Steuerberaterverband – gegen die überbordenden Anforderungen der Finanzverwaltung kämpfe. Es gibt neben mir viele Kollegen, die sich ehrenamtlich in Kammer oder Verband engagieren und viel, viel Zeit aufwenden. Aber ich darf Ihnen sagen: Man fühlt sich zuweilen allein gelassen.
Wie gestaltet sich künftig das Zusammenspiel zwischen Steuerberatern?
Ich hatte kürzlich in meinen Blog „Anzeigepflicht für Steuergestaltungen – Gesetzesentwurf übersteigt schlimmste Befürchtungen“ auf den geplanten § 138d AO hingewiesen. Sollte die Vorschrift tatsächlich in der jetzt avisierten oder einer ähnlichen Form Gesetz werden, wird sich die Steuerberaterlandschaft in Deutschland sehr verändern. Ich frage mich nämlich, wie künftig das Zusammenspiel zwischen Steuerberatern funktionieren wird.
Beispiel: Ein Steuerberater, der selbst nur über wenig Erfahrung im Umwandlungssteuerrecht verfügt, beauftragt einen Kollegen mit der Verschmelzung zweier GmbHs eines Mandanten. Dabei geht es auch um die optimale Verlustnutzung. Wer trägt denn in diesem Fall die Verantwortung für die korrekte Anzeige nach § 138d AO?
Anzeigepflicht für Steuergestaltungen – Gesetzesentwurf übersteigt schlimmste Befürchtungen
Nun liegt er also vor: der erste Entwurf eines Gesetzes zur Anzeigepflicht von Steuergestaltungen. Ich hatte Gelegenheit, mir den geplanten § 138d AO schon einmal anzuschauen. Leider kann man nur konstatieren: Es wird viel schlimmer als wohl die meisten von uns gedacht haben. Ich habe wenig Hoffnung, dass sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch nennenswerte Änderungen ergeben, zumal die Eingaben der Vertreter von Kammern und Verbänden offenbar nur wenig Gehör gefunden haben. Es scheint einfach der politische Wille zu sein, Steuerberater zu Erfüllungsgehilfen der Finanzverwaltung zu degradieren und ihnen eine ihrer Kernkompetenzen, nämlich die Steuergestaltung, zu entziehen.
Warum ich mich auf die Anzeigepflicht für Steuergestaltungen freue
Seit einigen Monaten wird über die Frage der „Anzeigepflicht für Steuergestaltungen“ heftig gestritten. Es gibt aufgrund einiger „ausufernder“ Steuergestaltungen (z.B. „Cum-Ex-Geschäfte“) sicherlich ein fiskalisches Interesse an ihrer Einführung, während die Beraterschaft auf die damit einhergehenden Probleme und Zweifelsfragen in der praktischen Umsetzung hinweist.
DStV-Präsident Elster sagte jüngst: „Eine Anzeigepflicht darf es nur geben, wenn sie rechtssicher und in den Kanzleien vollziehbar ist.“ … „Wenn Bund und Länder wegen wenigen schwarzen Schafen den Hals nicht voll genug bekommen, einen ganzen Berufsstand kriminalisieren und uns weiter mit Pflichten und Sanktionen überfrachten, dann sage ich: Schluss damit!“ Weiterlesen
„Eine Anzeigepflicht für Steuergestaltungen darf nicht über das Ziel hinausschießen“ – Interview mit Harald Elster, dem Präsidenten des DStV
Harald Elster (StB/WP) ist seit Juni 2013 Präsident des Deutschen Steuerberaterverbands e.V (DStV). Elster zeigt in dem Interview auf, welche Folgen Steuerskandale für die steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe haben könnten.
Herr Elster, Schlagzeilen über Steuervermeidungsstrategien à la Apple oder Gestaltungsmodelle wie Cum/Ex waren in den vergangenen Monaten ständige Begleiter der Tagespresse. Welche Verantwortung tragen die steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe an diesen Fehlentwicklungen?
Meines Erachtens keine. Es ist zwar absolut verständlich, dass bei solchen Schlagzeilen der Unmut der ehrlichen Steuerbürger wächst. Die angesprochenen Steuersparmodelle beeinträchtigen in nicht hinnehmbarer Weise die Gleichmäßigkeit der Besteuerung. Es darf einfach nicht sein, dass Unternehmen mittels Steuervermeidungsstrategien unlautere Wettbewerbsvorteile erlangen.
Aber man muss schon genauer hinschauen, wer in die Modelle involviert war. Wenn nämlich die gesamte Beraterschaft an den Pranger gestellt wird, vergisst man einen ganz wesentlichen Punkt. Über 99 % der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe sowie der Steuerpflichtigen sind überhaupt nicht in solch kritische Modelle involviert. Eine Diskriminierung dieser Berufe halte ich daher für völlig verfehlt. Der Steuerberater ist schließlich ein unabhängiges Organ der Steuerrechtspflege und steht unter der Aufsicht seiner Kammer. Er ist für ein funktionierendes System der Steuererhebung und damit für die Gewährleistung der Gleichmäßigkeit der Besteuerung unentbehrlich.
In der politischen Diskussion steht die Einführung einer Anzeigepflicht für Steuergestaltungsmodelle. Wie stehen Sie zu diesem Vorhaben?
Seit knapp über einem Jahr diskutieren die Finanzministerien von Bund und Ländern die Ausgestaltung einer Anzeigepflicht für Steuergestaltungen. Sie soll legale Gestaltungen aufdecken, damit der Gesetzgeber die unerwünschten gesetzlichen Lücken frühzeitig schließen kann. Im September hat der Bundesrat zum wiederholten Male die Einführung einer solchen Pflicht gefordert. Seit Juni liegt zusätzlich ein Richtlinienentwurf der EU-Kommission zur Meldepflicht für grenzüberschreitende legale Steuergestaltungen auf dem Tisch. Der Rat der Europäischen Union will seine Erörterungen bis Ende des Jahres abschließen. Sie sehen, an allen Ecken und Enden wird mit Hochdruck an einer Lösung gearbeitet.
Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. hat sich bereits frühzeitig in die Diskussion eingeschaltet, um für verhältnismäßige Regelungen zu werben. Wir haben Gespräche mit den Finanzministerien der maßgeblichen Bundesländer geführt. Gleichfalls standen wir mit dem Bundesfinanzministerium und mit Abgeordneten der Koalitionsfraktionen in einem regen Austausch. Unsere Bemühungen führten zu der Erkenntnis, dass eine exzessive Anzeigepflicht auch dem Gesetzgeber nicht hilft. Schließlich müssen alle eingehenden Meldungen durch eine zentrale Stelle, bspw. das BZSt, zunächst fachlich ausgewertet werden. Danach ist der Gesetzgeber gefordert, gegebenenfalls neue Gesetzesvorschriften auf den Weg zu bringen, was Zeit erfordert. Weiterlesen
Meldepflichtige Steuergestaltungen: Negativliste ist auch Blödsinn
Nach wie vor ist nicht klar, wie denn eine Anzeigepflicht für Steuergestaltung überhaupt formuliert werden soll, damit hier nicht über Maß in die Rechte der Steuerpflichtigen eingegriffen wird. Aktuell kursiert die Idee einer Negativliste. Weiterlesen