Mit der Überbrückungshilfe IV wird die Hilfe von den wirtschaftlichen Coronafolgen betroffenen Unternehmen, Soloselbständigen und Freiberuflern von Januar bis Ende März 2022 fortgesetzt, seit 7.1.2022 können Anträge gestellt werden.
Was zu beachten und wie das zu bewerten ist.
Hintergrund
Seit März 2020 unterstützt der Bund mit den Ländern Unternehmen, Soloselbständige und Freiberufler mit steuerbaren Zuschusshilfen, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie abzumildern. Die Überbrückungshilfeprogramme I bis III (Plus) waren zunächst bis 31.12.2021 befristet. Da das Infektionsgeschehen unvermindert anhält und damit auch Unternehmen und Freiberufler unverändert von coronabedingten Umsatzausfällen betroffen sind, hat der Bund die bisherigen Zuschusshilfen abermals modifiziert und bis 31.3.2022 verlängert. Er setzt damit die Ergebnisse der MPK-Beschlüsse vom 2.12.2021 (Ziff.20) und 21.12.2021 (Ziff.13) um.
Was ist zu beachten?
Mit der verlängerten Überbrückungshilfe (ÜHi IV) gelten im Kern die bisherigen Förderbedingungen fort. Neu ist insbesondere: Weiterlesen