Auch Anwälte können ab dem 10.8.2020 die sog. Corona-Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen beantragen. Dies hat die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) mitgeteilt.
Hintergrund
Die Überbrückungshilfe ist ein branchenübergreifendes Zuschussprogramm für Freiberufler und KMU beschlossen, die Corona-bedingt aufgrund von Betriebsschließungen mit erheblichen Umsatzrückgängen zu kämpfen haben. Das Überbrückungshilfe-Programm schließt nahtlos an das bis 31.5.2020 befristete Soforthilfe-Programm des Bundes an. Ein Eckpunktepapier zur Überbrückungshilfe hat das BMF auf seiner Homepage veröffentlicht. Weitere Einzelheiten zur Überbrückungshilfe finden Sie auch auf der Website des BMWi. Über Einzelheiten habe ich im Blog und an anderer Stelle berichtet (Jahn, NWB 2020, 2174, s.u.). Weiterlesen