Mit der zunehmenden Bedeutung der Grunderwerbsteuer werden auch die Interpolierungsmöglichkeiten mit Blick auf die Steuerbefreiungen immer wichtiger. Interessant daher eine Entscheidung des FG Düsseldorf vom 21.08.2017 (Az: 7 K 471/17 GE). Weiterlesen
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Die Höhle der Löwen – §§ 8c, 8d KStG
„Wir sind in die Höhle der Löwen gekommen, um Ihnen heute für 150.000 € insgesamt 30 Prozent unseres Unternehmens anzubieten“. So oder so ähnlich beginnen junge Gründer ihr Konzept den Juroren zu präsentieren. Am Ende stellt sich dann die Frage, haben die Gründer mit Ihrem Produkt und ihrem Konzept das Interesse der Löwen geweckt? Steigt ein Löwe mit ein?
Eine Show die nicht nur die aktuelle Gründerszene in Deutschland anspricht, sondern auch steuerliche Aspekte berührt, nämlich die §§ 8c, 8d KStG. Diese Normen stellen uns Berater auch derzeit vor große Herausforderungen.
Wie ist der Status quo?
Im Fall einer Anteilsübertragung von mehr als 25 Prozent innerhalb von fünf Jahren an einen Erwerber, kommt es nach § 8c Abs. 1 KStG zu einem teilweisen Verlustuntergang. Werden mehr als 50 Prozent der Anteile übertragen, so gehen diese Verluste sogar komplett unter. Weiterlesen
Übernahme eines verrechenbaren Verlustes bei unentgeltlicher Übertragung eines Teil-Kommanditanteils
Mit Urteil vom 1. März 2018, Az. IV R 16/15, hat der BFH einen der Graubereiche des § 15a EStG konkretisiert.
Überträgt ein Kommanditist unentgeltlich einen Teil seiner Beteiligung an der KG, geht der verrechenbare Verlust anteilig auf den Übernehmer über, wenn diesem auch das durch die Beteiligung vermittelte Gewinnbezugsrecht übertragen wird.
Nach der unentgeltlichen Übertragung eines Teils eines Kommanditanteils hatte das zuständige Finanzamt den bestehenden verrechenbaren Verlust weiterhin vollumfänglich dem übertragenden Gesellschafter zugeordnet.
Hiergegen wandte sich die KG und machte geltend, dass der für den übertragenden Gesellschafter festgestellte verrechenbare Verlust mit der Teilanteilsübertragung auf den empfangenden Gesellschafter übergegangen sei.
Diesen interpersonellen Verlustübergang hat der BFH bestätigt. Anders als etwa der Verlustabzug nach § 10d EStG folge die Regelung des § 15a Abs. 2 EStG einer streng beteiligungsbezogenen Betrachtungsweise.
Bei Gericht: Interessante Steuerstreitigkeiten im Dezember 2017
Auch im letzten Monat des Jahres sind wieder zahlreiche neue Anhängigkeit beim Bundesfinanzhof zu verzeichnen. Wie gehabt präsentiere ich Ihnen an dieser Stelle drei ausgewählte Verfahren. Weiterlesen