Jeder Lösung folgt ein neues Problem – so könnte man die Entwicklung der Rechtsprechung zum Investitionsabzugsbetrag in den letzten Jahren zusammenfassen.
Kurz nachdem sich das BMF mit Schreiben vom 20. März 2017, BStBl I S. 423, der Auslegung des BFH zur nachträglichen Bildung eines Investitionsabzugsbetrags zum Ausgleich eines Mehrergebnisses einer Außenprüfung weitgehend gebeugt hat, ist ein neues Revisionsverfahren unter Az. X R 33/16 anhängig.
Auch dessen Thematik könnte in der einen oder anderen Schlussbesprechung zu hitzigen Diskussionen führen:
Ist bei der Prüfung der beabsichtigten Anschaffung eines Wirtschaftsgutes gem. § 7g EStG a. F. bereits die Angemessenheit der Aufwendungen i. S. d. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 EStG zu beachten?