Einmal geklickt, schon verschickt, oder: Mit einer Brieftaube wäre das nicht passiert

Das Urteil wird noch Wellen schlagen: Eine E-Mail ist schon dann zugegangen, wenn sie auf dem E-Mail-Server des Empfängers landet. Es kommt nicht darauf an, ob der Empfänger diese schon gelesen hat (BGH Urt. v. 6.10.2022 – VII ZR 895/21).

Was war passiert?

Ein Bauunternehmer und sein Auftraggeber streiten um den Schlussbetrag. Der Unternehmer schreibt an den Auftraggeber, er wolle noch 14.347,23 €. Daraufhin antwortet der Auftraggeber, er biete an, zur Erledigung der Angelegenheit ohne Anerkennung einer Rechtspflicht eine Zahlung in dieser Höhe zu leisten. Weiterlesen