Offenlegung der Vergütung der Vorstandsbezüge: Transparenz gut, Verständlichkeit ausreichend

Nicht alle Unternehmen kommen den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex nach

Transparenz ist nicht jedermanns Sache. Insbesondere bei der Veröffentlichung der Vorstandsbezüge. Gut. Pflicht ist es ja auch nicht. Nur eine Empfehlung. Der muss man nicht nachkommen.

Empfehlung? Ja. Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt die Offenlegung der Vergütung der Vorstandsmitglieder im Anhang oder Lagebericht. Der Kodex hebt hervor, dass die Darstellung in allgemein verständlicher Form erfolgen soll. Was ist verständlich? Gute Frage. Der Vergütungsbericht der Deutschen Bank sicherlich nicht. Aber ist ja auch nicht so leicht, da es in den letzten Jahren sehr viele Veränderungen gab. Die Informationen werden zwar offengelegt (Deutsche Bank Geschäftsbericht 2016, S. 230ff). Aber wer den Vergütungsbericht von A bis Z liest und versteht, hat einen Orden verdient. Mindestens. Wenn nicht gar zwei. Weiterlesen

Serie „Bilanzskandale“: Bilanzfälschung im Anhang des Jahresabschlusses

Manipulationen im Anhang? Geht das? Aber ja. Durch falsche bzw. fehlende Informationen wird die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens besser dargestellt als sie tatsächlich ist. Wenn gefälscht wird, dann muss alles zueinanderpassen. Oder wie schrieb vor einiger Zeit ein Studierender: „Bilanzfälschung ist aufwendig“.

Keine Sorge, ich hatte in der Vorlesung nicht zur Bilanzfälschung ermuntert. Im Gegenteil. Ziel war, zwischen Bilanzfälschung und Bilanzkosmetik zu unterscheiden. Anhand von Geschichten zu Big Manni von Flowtex lassen sich einige Beispiele der Bilanzfälschung verständlich erläutern. So bleiben die Inhalte bei den Zuhörern hängen.

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Abschlussprüferhonorare

Das Honorar für den Abschlussprüfer beurteilen manche Mandanten als Ärgernis, weil sie nicht wirklich einsehen, Geld für die Störung des Betriebsablaufs zu bezahlen. Einen direkten Vorteil für sich erkennen sie nicht. Andererseits wird seit vielen Jahren ein Druck auf die Honorare beklagt und ein dadurch ausgelöster Rückgang der Prüfungsqualität befürchtet. In den letzten Jahren hat der Gesetzgeber das Thema der Abschlussprüferhonorare mehrfach angefasst. Jüngst wurde zudem die Regelung des IDW zur Angabepflicht bezüglich des Honorars an gesetzliche Neuerungen angepasst. Weiterlesen