Die “Amazon-Falle“

Seit einigen Jahren dreht sich das umsatzsteuerliche Rad rund um die Besteuerung des Onlinehandels ziemlich schnell. Angefangen von den §§ 22f und 25e UStG, welche die umsatzsteuerliche Haftung von Marktplatzbetreibern erstmalig seit dem 1. Januar 2019 regeln, kommt es nun ab dem 1. Juli 2021 zu umfangreichen Änderungen bei der Umsatzbesteuerung im Rahmen des Verkaufs über jene Plattformen.

Diesbezüglich wurde den Verbänden nun der Entwurf eines BMF Schreibens zur „zweiten Stufe des sogenannten Mehrwertsteuer-Digitalpakets“ vorgelegt (auf Basis des JStG 2020 vom 21. Dezember 2020). Auf über 29 Seiten finden sich umfangreiche Änderungen betreffend die Behandlung von Fernverkäufen nach § 3c UStG (vormals „Versandhandelsregelung“) sowie die Erweiterung des besonderen Besteuerungsverfahrens, welches gemeinhin als „One-Stop-Shop“-Verfahren bezeichnet wird (vormals „Mini-One-Stop-Shop“-Verfahren).

Ungeachtet zahlreicher Änderungen für im Drittland ansässige Unternehmen sowie die Einführung eines fiktiven Reihengeschäfts beim Verkauf über elektronische Schnittstellen, befasst sich dieser Artikel mit der grundlegenden Problematik im Inland ansässiger Unternehmer, welche zukünftig Umsätze über Online-Marktplätze generieren und die Lagerung der angebotenen Waren dem jeweiligen Marktplatzbetreiber überlassen. Weiterlesen

Noch einmal zum Thema „Amazon und die Umsatzsteuererklärung“

Mein Blog-Beitrag „Amazon wird steuerlicher Berater“ hat enorm viel Aufmerksamkeit erlangt. Bei dem Thema ist der Berufsstand aufgebracht. Ich selbst wäre sicherlich der falsche Ansprechpartner, wenn es um die Frage der berufsrechtlichen Zulässigkeit der „Steuerberatung durch Amazon“ geht, das heißt, ob das Steuerberatungsgesetz die Erstellung von Umsatzsteuererklärungen durch Amazon und verbundene Steuerkanzleien erlaubt. Allerdings werde ich ein gewisses Störgefühl nicht los. Das gilt umso mehr, als ich bei einer weiteren Recherche auf folgende „Werbung“ gestoßen bin, die Amazon offenbar gemeinsam oder zumindest abgestimmt mit KPMG auf folgender Website schaltet: https://services.amazon.de/programme/versand-durch-amazon/steuerinformationen/tarife.html

Dort heißt es unter anderem: „Verschiedene Steuerdienstleistungspakete, die zu Tarifen ab 750,- € pro Land und Jahr angeboten werden (bis zu 70 % günstiger im Vergleich zu marktüblichen Preisen).“ Weiterlesen

Amazon wird steuerlicher Berater

Kein Scherz: Amazon ist ins „Steuergeschäft“ eingestiegen und erstellt auf Wunsch für 400 Euro pro Jahr die Umsatzsteuererklärungen für die Transaktionen seiner Händler. Für 100 Euro mehr pro Jahr können auch die Transaktionen außerhalb von Amazon hinzugenommen werden. Die Abwicklung erfolgt in Zusammenarbeit mit Avalara, nach eigener Aussage einem weltweiten Anbieter für Steuerlösungen.

Natürlich werden nun von Seiten der Steuerberater viele Gegenargumente kommen, warum dies nicht funktionieren kann. Angefangen von berufsrechtlichen Fragen bis hin zu Zweifeln an der Qualität der Umsatzsteuer-Erklärungen. Weiterlesen