Inflationsausgleichsprämie: Erfreuliches BAG-Urteil für Mitarbeiter in Altersteilzeit

Noch bis zum 31.12.2024 dürfen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern eine steuerfreie Inflationsausgleichsprämie bis zu 3.000 Euro gewähren. Steuerlich halten sich damit zusammenhängende Probleme in Grenzen. Arbeitsrechtlich sieht die Sache aber anders aus. Zahlreiche Arbeitsgerichte mussten bereits entscheiden, ob gewisse Arbeitnehmer(-gruppen) von der Gewährung der Prämie ausgeschlossen bzw. ob differenziert werden durfte. Nun hat das Bundesarbeitsgericht – aus meiner Sicht durchaus überraschend – entschieden, dass auch Arbeitnehmer, die sich in der Passivphase ihrer Altersteilzeit befinden, einen Anspruch auf eine Inflationsausgleichsprämie haben (BAG, Urteil vom 12.11.2024, 9 AZR 71/24). Das Urteil ist zwar zum Tarifvertrag für energie- und wasserwirtschaftliche Unternehmungen ergangen, dürfte aber auch für andere Branchen sinngemäß gelten, zumindest aber Indizcharakter haben. Nachfolgend wird das Urteil kurz vorgestellt, wobei man mir nachsehen mag, dass ich mich auf die entsprechende Pressemitteilung des BAG vom 12.11.2024 stütze. Weiterlesen