Hilfsbedürftige Selbständige können einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben. Empfänger von ALG II dürfen also auch selbstständig tätig sein. Unter welchen Voraussetzungen können sie einen Antrag stellen, was ist zu beachten?
Wer ist hilfsbedürftig?
Auch hilfsbedürftige Selbstständige fallen in den Anwendungsbereich des SGB II. Somit dürfen Empfänger von Hartz IV durchaus gewerblich oder freiberuflich tätig sein. Dies ist sogar ausdrücklich erwünscht, da eine (Neben-)Tätigkeit erfahrungsgemäß die Chance der vollständigen Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt erhöht. Im SGB II gibt es keine Arbeitszeit-Obergrenze.
Welche Einkünfte werden angerechnet?
Einkünfte ab 100 Euro mindern den Hartz-4-Anspruch. Beim Verrechnen höherer Beträge wird nicht zwischen Angestellten und Selbstständigen unterschieden. Informieren Sie sich über Vermögen und Freibeträge. Weiterlesen