Die amtierende Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag 2021 ein Rentenreformpaket zur Stabilisierung des derzeitigen Rentenniveaus bis 2039 angekündigt, das aber weiter auf seine gesetzliche Umsetzung wartet. Am 30.1.2025 hat die FDP abermals eine Gesetzesinitiative angestoßen.
Hintergrund
Die langfristigen Vorausberechnungen der Bundesregierung belegen, dass eine – wie im Koalitionsvertrag 2021 verabredete – dauerhafte Stabilisierung des Rentenniveaus ohne gesetzgeberische Eingriffe nicht erreicht werden kann; andernfalls würde das Rentenniveau bereits bis 2036 auf rund 44,9 Prozent absinken. Deshalb hat das Kabinett bereits im Juni 2024 einen Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Rentenniveaustabilisierungs- und Generationenkapitalgesetz (BT-Drs. 20/11898) auf den Weg gebracht.
Um die finanzielle Entwicklung des Rentensystems zusätzlich zu stabilisieren, plant die Regierung, eine Stiftung mit der Bezeichnung „Generationenkapital“ einzurichten. Dies würde den Einstieg in eine teilweise Kapitaldeckung der Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung bedeuten. Aus den Erträgen des Generationenkapitals sollen dabei langfristig Gelder für die gesetzliche Rentenversicherung generiert werden und deren Finanzierungsbasis erweitert werden. Dieser Gesetzentwurf wurde am 27.9.2024 in erster Lesung im Bundestag diskutiert und erfuhr nachfolgend im federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales am 14.10.2024 eine differenzierte Bewertung. Seitdem herrscht „Funkstille“ in der weiteren parlamentarischen Beratung, vor allem nach dem Regierungsbruch am 6.11.2024.
Inhalt der aktuellen FDP-Initiative
Jetzt hat der ehemalige Koalitionspartner FDP Ende Januar 2025 die Diskussion erneut angestoßen: Die Bundesregierung soll nach dem Willen der FDP-Fraktion einen Gesetzentwurf für die Einführung einer kapitalgedeckten, gesetzlichen Aktienrente vorlegen und einen flexiblen Renteneintritt ermöglichen. Dadurch könne das Rentenniveau künftig wieder steigen und die jüngere Generation entlastet werden, argumentieren die Abgeordneten in einem Antrag (BT-Drs. 20/14716). Er wurde am 30.1.2025 zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen werden.
Für eine kapitalgedeckte, gesetzliche Aktienrente – nach dem Vorbild der schwedischen Prämienrente – soll nach den Vorstellungen der FDP ein öffentlich-verwalteter Fonds, getragen von einer im Vorfeld zu gründenden Stiftung öffentlichen Rechts, eingeführt werden. In diesen Fonds solle ein Anteil von zwei Prozentpunkten des Rentenversicherungsbeitrags aller Versicherten angelegt werden. Die Fraktion schlägt außerdem vor, individuelle Beitragskonten für jeden Versicherten zu schaffen, damit die Beitragszahlung zuordenbar bleibt und jeder Versicherte im Alter die Erträge seiner eigenen Einzahlungen als Teil seiner Rente ausgezahlt bekommt. Außerdem solle für die individuellen Beitragskonten Eigentumsschutz bestehen. Weiterlesen