Bereits mehrfach ist im Rahmen des NWB Experten-Blogs die Thematik „Berücksichtigung von Verlusten aus wertlos gewordenen Aktien“ behandelt worden. Eine Frage blieb dabei bislang ausgespart, nämlich zu welchem Zeitpunkt ein Wertverlust mit steuerlicher Relevanz eigentlich eintritt. Kürzlich hat der BFH diese Frage wie folgt beantwortet (BFH-Urteil vom 17.11.2020, VIII R 20/18):
Erlischt das Mitgliedschaftsrecht des Aktionärs einer inländischen AG, weil diese infolge einer Insolvenz aufgelöst, abgewickelt und im Register gelöscht wird, entsteht dem Aktionär ein steuerbarer Verlust, wenn er seine Einlage ganz oder teilweise nicht zurückerhält. Werden solche Aktien schon vor der Löschung der AG im Register durch die depotführende Bank aus dem Depot des Aktionärs ausgebucht, entsteht der Verlust bereits im Zeitpunkt der Ausbuchung. Von einer Verlustentstehung kann aber nicht bereits zu einem Zeitpunkt ausgegangen werden, zu dem mit einer Auskehrung von Vermögen im Rahmen der Schlussverteilung des Vermögens der AG objektiv nicht mehr rechnen ist oder die Notierung der Aktien an der Börse eingestellt oder deren Börsenzulassung widerrufen wird. Weiterlesen