Zu welchem Zeitpunkt tritt ein Wertverlust bei Aktien steuerlich relevant ein?

Bereits mehrfach ist im Rahmen des NWB Experten-Blogs die Thematik „Berücksichtigung von Verlusten aus wertlos gewordenen Aktien“ behandelt worden. Eine Frage blieb dabei bislang ausgespart, nämlich zu welchem Zeitpunkt ein Wertverlust mit steuerlicher Relevanz eigentlich eintritt. Kürzlich hat der BFH diese Frage wie folgt beantwortet (BFH-Urteil vom 17.11.2020, VIII R 20/18):

Erlischt das Mitgliedschaftsrecht des Aktionärs einer inländischen AG, weil diese infolge einer Insolvenz aufgelöst, abgewickelt und im Register gelöscht wird, entsteht dem Aktionär ein steuerbarer Verlust, wenn er seine Einlage ganz oder teilweise nicht zurückerhält. Werden solche Aktien schon vor der Löschung der AG im Register durch die depotführende Bank aus dem Depot des Aktionärs ausgebucht, entsteht der Verlust bereits im Zeitpunkt der Ausbuchung. Von einer Verlustentstehung kann aber nicht bereits zu einem Zeitpunkt ausgegangen werden, zu dem mit einer Auskehrung von Vermögen im Rahmen der Schlussverteilung des Vermögens der AG objektiv nicht mehr rechnen ist oder die Notierung der Aktien an der Börse eingestellt oder deren Börsenzulassung widerrufen wird. Weiterlesen

Spin-off einer AG: Nun auch der Fall „Ebay – PayPal“ beim BFH anhängig

Steuerlich ist allgemein anerkannt, dass Tauschgeschäfte im Großen und Ganzen nicht anders zu werten sind als Barverkäufe. Das betrifft sowohl die Umsatz- als auch die Ertragsteuer. Lediglich der Wert der Gegenleistung führt meist zu Diskussionen.

Nun ist es mit dem Tausch oder dem tauschähnlichen Umsatz aber so eine Sache, denn zum einen wird die Annahme eines Tauschgeschäfts oftmals von vornherein bezweifelt, etwa bei dem „Geschäft Arbeitsleistung gegen Dienstwagen“ (vgl. aktuell EuGH-Urteil vom 20.1.2021, C-288/19), zum anderen sind diejenigen, denen ein Tauschgeschäft mehr oder weniger sanft aufgezwungen wird, gar nicht begeistert von den damit verbundenen steuerlichen Folgen – genauer gesagt mit den Folgen, die das Finanzamt ziehen will. Die NWB-Datenbank zeigt mir mit den Suchwörtern „Flurbereinigung Tausch“ allein 40 Treffer im Bereich der Rechtsprechung an. Weiterlesen

Gegenseitiger Verkauf wertloser Aktien war kein Gestaltungsmissbrauch! Ist er es aber heute?

Eigentlich ist die Sache einfach: Seit 2009 werden Gewinne aus Aktienverkäufen stets besteuert; dementsprechend müssen auch Verluste aus Aktienverkäufen steuerlich abziehbar sein. Zumindest müssen sie mit Gewinnen aus gleichartigen Geschäften verrechnet werden können.

Doch im Steuerrecht gilt nach dem Willen der Finanzverwaltung: Gewinne = gut, Verluste = selbst schuld. Und so streiten sich Kapitalanleger seit Jahren mit der Finanzverwaltung darum, ob und inwieweit ihre Aktienverluste steuerlich abziehbar bzw. verrechenbar sind. Ich kann die Verfahren, in denen die Finanzverwaltung unterlegen ist, zwar kaum noch zählen. Aber sie bleibt unglaublich hartnäckig. Weiterlesen

Verkauf von Wirecard-Aktien: Sind die Verluste steuerlich sofort voll verrechenbar?

Über die Bilanzmanipulationen von Wirecard und deren Folgen hat Frau Dr. Carola Rinker in diesem Blog schon ausführlich und höchst interessant berichtet. Ich möchte heute den Blick auf ein steuerliches Problem lenken, bei dem ich unschlüssig bin und bei dem ich auf Ihre Mithilfe hoffe. Es geht nicht nur um Wirecard-Aktien, aber gerade hier könnte es aktuell werden.

Das Problem ist das Folgende: Falls Aktien mit einem hohen Verlust veräußert werden, kann der Verlust sofort mit Aktiengewinnen verrechnet oder ins kommende Jahr vorgetragen werden. So viel zum Grundsatz. Aber: Der Gesetzgeber will seit 2020 „missbräuchlichen“ Verkäufen steuerlich entgegentreten. Weiterlesen

Gilt die Entnahme von Aktien aus dem Betriebsvermögen als „Erwerb“?

In der Praxis ist zuweilen folgender Fall anzutreffen: Aktien wurden vor 2009 erworben und zunächst im Betriebsvermögen gehalten. Sie wurden im Laufe der Jahre aus dem Betriebsvermögen entnommen, zumeist weil der Betrieb aufgegeben worden oder weil eine Gesellschaft nur noch – ohne gewerbliche Prägung – vermögensverwaltend tätig ist. Bei der Überführung ist die Wertsteigerung der Aktien auch als betrieblicher Gewinn versteuert worden.

Nun werden die Aktien aus dem Privatvermögen heraus verkauft. Ist die – weitere – Wertsteigerung ebenfalls zu versteuern? Oder gilt hier ein Bestandsschutz, denn immerhin sind die Aktien vor 2009 erworben worden? Weiterlesen

Verluste aus dem Entzug von Aktien ohne Entschädigung können steuerlich geltend gemacht werden

Werden Aktien, die nach dem 31.12. 2008 erworben wurden, dem Aktionär ohne Entschädigung entzogen, indem in einem Insolvenzplan das Grundkapital einer Aktiengesellschaft (AG) auf Null herabgesetzt und das Bezugsrecht des Aktionärs für eine anschließende Kapitalerhöhung ausgeschlossen wird, erleidet der Aktionär einen Verlust, der in entsprechender Anwendung von § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 20 Abs. 4 Satz 1 EStG steuerlich geltend gemacht werden kann.

Dies hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 03.12.2019 (VIII R 34/16) gegen die Auffassung des BMF entschieden. Das BMF war dem Revisionsverfahren beigetreten. Weiterlesen

Alle Jahre wieder: Beachten Sie den Stichtag 15. Dezember für Verlustbescheinigungen

Banken nehmen eine Verrechnung von Verlusten und negativen Einnahmen mit positiven Kapitalerträgen bereits während des Jahres vor. Hierzu bilden sie für jeden Anleger einen sog. virtuellen “Verlustverrechnungstopf”. Bis zur Höhe der Verluste wird dann von positiven Kapitalerträgen keine Abgeltungsteuer einbehalten oder früher einbehaltene Steuer wieder erstattet.

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Wertlose Aktien und andere Wertpapiere: Gesetzgeber rudert zurück – oder doch nicht?

Seit Jahren gibt es Streit hinsichtlich der Frage, wie mit wertlos geworden Aktien beziehungsweise Wertpapieren allgemein steuerlich umzugehen ist. Die Finanzverwaltung will grundsätzlich Verluste aus wertlosen Aktien bei der reinen Ausbuchung aus dem Depot nicht anerkennen. Und sie hat sich auch jahrelang geweigert, Verluste aus Veräußerungen anzuerkennen, wenn die Veräußerungskosten den Erlös übersteigen.

Nachdem jedoch mehrere Finanzgerichte die harte Haltung der Finanzverwaltung zurückgewiesen haben, hat sie auf den Gesetzgeber einwirken wollen und eine gesetzliche Lösung präferiert. Im Entwurf des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität („Jahressteuergesetz 2019“) war vorgesehen, dass zukünftig bestimmte Verluste aus Kapitalanlagen im Privatvermögen nicht mehr steuerlich geltend gemacht werden können. Konkret sollten u.a. Verluste durch Verfall von Optionen und Verluste durch Ausfall einer Kapitalforderung oder der Ausbuchung einer wertlosen Aktie nach § 20 Absatz 2 EStG nicht mehr berücksichtigt werden. Es ist auch allgemein davon ausgegangen worden, dass die Änderung des § 20 Abs. 2 EStG verabschiedet werden wird. Doch nun die große Wende – oder doch nicht?

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Bei den Verlusten aus Kapitalvermögen tut sich was!

Wer im Bereich des Kapitalvermögens einen Verlust erleidet, den die Finanzverwaltung nicht anerkennen möchte, sollte sich nicht allzu schnell geschlagen geben. Aktuell ist diese Thematik in Bewegung.

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Schwache Argumentation des Fiskus bei wertlos gewordenen Aktien

Tatsächlich kommt es vor, dass Aktien schlicht wertlos verfallen und schließlich von der depotführenden Bank ersatzlos ausgebucht werden. Nach dem logischen Menschenverständnis sollte in solchen Fällen ein Verlust aus Kapitalvermögen in Höhe der Anschaffungskosten der Aktien vorliegen. Dies sieht der Fiskus jedoch anders. Weiterlesen