Seit dem Inkrafttreten der DSGVO ab 25.5.2018 besteht für alle Steuerpflichtigen grundsätzlich ein Anspruch auf Akteneinsicht bei der Finanzbehörde. So das FG des Saarlandes mit Entscheidung vom 3.4.2019 (Az: 2 K 1002/16).
Recht auf Akteneinsicht
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