Bestandskräftige Einkommensteuerfestsetzungen können noch zugunsten der Steuerbürger geändert werden, wenn sie eine Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde nachreichen. Dies hat das FG Köln mit Urteil vom 26.4.2018 (6 K 726/16) entschieden.
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Immobilien: Abschreibungsvolumen generieren
Vielerorts haben sich die Immobilienpreise in den letzten Jahren stark gesteigert. Wer hingegen seine Immobilie schon lange besitzt und auch im Familienverbund erhalten möchte, konnte in der steuerlichen Betrachtungsweise von der reinen Steigerung am Immobilienmarkt nicht profitieren. Die Schaffung neuen Abschreibungsvolumens kann daher in einer Vielzahl solcher Fälle enorme Vorteile bringen. Weiterlesen
Vorsicht beim außerhäuslichen Arbeitszimmer im Miteigentum
Aufgrund der Regelung in § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG unterliegen die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer einer Abzugsbeschränkung. Anders ist dies beim sogenannten außerhäuslichen Arbeitszimmer, allerdings kann in der Praxis auch hier der Werbungskostenabzug aus anderem Grund beschränkt sein. Weiterlesen
Neue AfA-Tabellen braucht das Land
Die Überschrift ist eine Abwandlung des Songs von Ina Deter, die 1982 sang: „Neue Männer braucht das Land.“ Vielleicht können sich manche von Ihnen noch daran erinnern. Im Text heißt es weiter: „Ich sprüh’s auf jede Wand“. Das ist nicht mehr nötig, denn es gibt die Möglichkeit zu bloggen.
Heute geht es um die Modernisierung des Steuerrechts in einem wichtigen und in der Diskussion oft verdrängten Bereich: der Gewinnermittlung.
Mit Eintritt in den Ruhestand geht AfA für Arbeitsmittel verloren
Wer sich auf den wohlverdienten Ruhestand vorbereitet, sollte prüfen, ob für seine Arbeitsmittel noch eine AfA-Berechtigung besteht bzw. der AfA-Zeitraum noch läuft. Denn bereits Anfang 2016 hatte das FG München entschieden, dass die AfA mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses verloren geht. Die Nutzungsdauer eines Wirtschaftsguts schließt Zeiten, in denen es nicht zur Erzielung von Einkünften genutzt wird, ein. Es ist deshalb gerechtfertigt, diesem Zeitraum einen Teil der AfA zuzuordnen. Und wenn in diesem Zeitraum keine Einkünfte erzielt werden, kann es auch keine abziehbaren Werbungskosten geben. Auch eine Absetzung für außergewöhnliche wirtschaftliche Abnutzung ist nicht zulässig – so die Münchner Finanzrichter. Die Revision ist nicht zugelassen worden. Um Missverständnisse zu vermeiden: Selbstverständlich kann die AfA fortgeführt werden (oder es beginnt – je nach Nutzungsart – ein neuer AfA-Zeitraum), wenn die Arbeitsmittel weiterhin zur Einkünfteerzielung genutzt werden.
Weitere Informationen:
FG München, Urteil vom 21.01.2016 – 10 K 965/15
Doppelte AfA für den Privat-Rechtsnachfolger
Im Streitfall gehörte ein Gebäude Eheleuten. Dies wurde vom Unternehmer-Ehemann betrieblich genutzt. Der BFH (Urteil vom 09.03.2016 – X R 46/14) wies darauf hin, dass bei Übertragung des gemeinsamen Grundstücks auf den Sohn, der den Betrieb des Vaters fortführt, die AfA vom Sohn in Anspruch genommen werden könne. Weiterlesen