Wichtig ist die Beantwortung der vorstehenden Frage für die Änderungsmöglichkeit wegen nachträglich bekannt gewordener Tatsachen nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO
Bekannt oder nicht bekannt? Das ist hier die Frage!
Kommentar
Wichtig ist die Beantwortung der vorstehenden Frage für die Änderungsmöglichkeit wegen nachträglich bekannt gewordener Tatsachen nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO