Sie haben es sicherlich mitbekommen: Letzte Woche hat der US-Konzern unter anderem Schokoriegel Mars und Snickers zurückgerufen. Grund waren gefundene Plastikteile in einem verkauften Riegel. Für derartige Rückrufaktionen haben die Unternehmen in der Regel eine Versicherung abgeschlossen.
Betrachten wir nun die Auswirkungen auf den Jahresabschluss eines Unternehmens bei einem solchen Ereignis: Wenn die betroffenen Kunden die gekauften Schokoriegel an das Unternehmen senden und dafür einen Gutschein erhalten, verringert sich dadurch der Gewinn aufgrund steigender Aufwendungen. Zugleich wird der Gewinn durch erhaltene Zahlungen der abgeschlossenen Versicherung wieder erhöht.
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Was ist der Unterschied zwischen der Deutschen Bank und dem deutschen Staat?
Die Deutsche Bank muss Rückstellungen bilden. Die Meldung des hohen Verlustes im Jahr 2015 bei der Deutschen Bank ist vor wenigen Tagen durch die Medien gegangen. Ein Grund für den Verlust liegt in der periodengerechten Gewinnermittlung, die Unternehmen die Bildung von Rückstellungen und Rechnungsabgrenzungsposten verpflichtet. Der deutsche Staat muss keinerlei Rückstellungen für zukünftig zu zahlende Pensionen bilden. Ansonsten wären die Schulden weitaus höher als die derzeit ausgewiesenen expliziten Staatsschulden. Den Großteil der Staatsschulden machen allerdings die nicht offiziell ausgewiesenen Staatsschulden aus, die allerdings meisten außen vor gelassen werden. Bei den zwei Billionen EUR sind sie auf alle Fälle noch nicht einberechnet.
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Kaufpreisaufteilung für ein bebautes Grundstück: Darf es ein bisschen mehr Gebäude sein?
Bekanntermaßen besteht ein gebautes Grundstück sowohl aus Gebäude als auch aus Grund und Boden. Wieviel jedoch wovon da ist, ist allerdings bei Immobilien, die zur Einkünfteerzielung genutzt werden regelmäßig streitbefangen. Es liegt also mal wieder einer dieser typischen Interessengegensätze zwischen Fiskus und Steuerpflichtigen vor. Weiterlesen
Keine Offenlegungspflicht für den Jahresabschluss für Kleinstkapitalgesellschaft – Lieferant sei wachsam
Vor wenigen Jahren wurde zu den bestehenden Größenklassen für Kapitalgesellschaften (§ 267 HGB) die sog. Kleinst-Kapitalgesellschaft eingeführt. Kleinst-Kapitalgesellschaften sind Kapitalgesellschaften, die mindestens zwei der folgenden drei Merkmale nicht überschreiten (§ 267 a HGB):
- 350.000 EUR Bilanzsumme nach Abzug eines auf der Aktivseite ausgewiesenen Fehlbetrags (§ 268 Abs. 3 HGB)
- 700.000 EUR Umsatzerlöse in den zwölf Monaten vor dem Abschlussstichtag
- zehn Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt Weiterlesen