Serie Beurteilung der Arbeit des Abschlussprüfers – Was die Praxis dazu sagt

Studien zur Beurteilung der Qualität der Abschlussprüfung gibt es wie Sand am Meer. Doch anders als bei Sandkörnern ist die Vorgehensweise sehr unterschiedlich. Wenig überraschend ist die Tatsache, dass die meisten Studien aus den USA kommen. Wie so oft haben wir in Deutschland hier noch etwas Nachholbedarf.

Einige wichtige Erkenntnisse aus den Studien werde ich in diesem Beitrag näher beleuchten.

Arbeitsbelastung des (verantwortlichen) Abschlussprüfers

Wenig überraschend ist das Ergebnis, dass eine hohe Arbeitsbelastung der Abschlussprüfer die Prüfungsqualität beeinträchtigt. Dabei spielt nicht nur die Arbeitsbelastung des betroffenen Mandates, sondern die Arbeitsbelastung bei der Betreuung mehrerer Mandate eine Rolle. Diese Erkenntnis zeigt, dass bei einem Wechsel des Abschlussprüfers auf die Arbeitsbelastung des verantwortlichen Prüfers geachtet werden sollte. Weiterlesen

Prüfung der nichtfinanziellen Erklärung durch den Abschlussprüfer

Die nichtfinanzielle Erklärung ist inhaltlich kein Pflichtprüfungsgegenstand der gesetzlichen Abschlussprüfung. Der Abschlussprüfer hat sich nur zu vergewissern, ob die Erklärung vorgelegt wurde (§ 317 Abs. 2 Sätze 4 bis 5 HGB). Hingegen hat der Aufsichtsrat einer AG die Erklärung zu prüfen (§ 171 Abs. 1 Satz 4 AktG n.F.).

Der Aufsichtsrat kann die externe Prüfung beauftragen (§ 111 Abs. 2 AktG n.F.), was regelmäßig erfolgen dürfte. Die Beurteilung des Ergebnisses einer freiwillig beauftragten externen Überprüfung der nichtfinanziellen Erklärung ist veröffentlichungspflichtig (§ 289 b Abs. 4, § 315b Abs. 4 HGB).

Naheliegend, aber keinesfalls zwingend ist die Beauftragung des gesetzlichen Abschlussprüfers mit der inhaltlichen Prüfung. Mit Zweifelsfragen im Zusammenhang mit der Prüfung der nichtfinanziellen Erklärung durch den gesetzlichen Abschlussprüfer hat sich die Geschäftsstelle des IDW auseinandergesetzt. Weiterlesen

Internationale Entwicklungen zur Fortführungsprämisse (Going Concern)

Sowohl nach den handelsrechtlichen Regelungen als auch nach den IFRS ist der Rechnungslegung die Fortführung der Unternehmenstätigkeit solange zugrunde zu legen, solange dem keine Fortführungshindernisse entgegenstehen (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB, IAS 1.25 f.). Unter anderem öffentlichkeitswirksame Insolvenzen wie „Wirecard“ haben IAASB und Accountancy Europe veranlasst, über die Fortführungsannahme in Rechnungslegung und Abschlussprüfung nachzudenken.

Ansatzpunkt der Überlegungen ist die Erwartungslücke zwischen den Erwartungen der Abschlussadressaten und den Anforderungen an Rechnungslegung und Abschlussprüfung. Die angedachten Maßnahmen sollen ggf. der Wissenslücke bei den Adressaten, einer etwaigen Leistungslücke der Abschlussprüfung und ggf. einer Entwicklungslücke der Prüfung im Hinblick auf neue Anforderungen entgegenwirken. Weiterlesen

Reform der Abschlussprüfung – Joint Audit als Lösungsmöglichkeit?

Die Branche der Abschlussprüfung steht vor großen Veränderungen. Durch den Bilanzskandal des ehemaligen DAX-Konzerns Wirecard stehen die Wirtschaftsprüfer in der Kritik. Im Rahmen des Entwurfes des Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) vom 16. Dezember 2020 zählt die Wirtschaftsprüfung zu einem von mehreren Bereichen, in denen massive Änderungen anstehen.

Diskussionen? Fehlanzeige

Bisher wurde vor allem ein Thema noch sehr wenig diskutiert: Joint Audit. In Frankreich existiert das Joint Audit bereits seit den 60er-Jahren. Ergebnisse über den Erfolg sind mir nicht bekannt. Doch aufgrund der jahrzehntelangen Anwendung dieser Regelung gehe ich von einer nennenswerten Leistung aus.

Beim Joint Audit übernehmen zwei Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gemeinsam die Prüfung eines Unternehmens. Durch dieses Vier-Augen-Prinzip soll die Prüfungsqualität verbessert werden. Dies sollte das Ziel der derzeitigen Reformen sein: Die Verbesserung der Prüfungsqualität. Ob Joint Audit eine mögliche Lösung ist? Weiterlesen

Abschlussprüfung? Nein danke! – Warum immer weniger Wirtschaftsprüfer diese Leistung anbieten

In den letzten Monaten habe ich zahlreiche Gespräche mit Wirtschaftsprüfern geführt. Big4, kleine, mittelständische Wirtschaftsprüfungsgesellschaften – es war eine bunte Mischung. Was besonders deutlich wurde: Viele Wirtschaftsprüfer machen sich intensive Gedanken über die Zukunft des eigenen Berufsstandes. Der geplante Entwurf des Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) vom 16. Dezember 2020 ist klar: Es wird größere Reformen für die Wirtschaftsprüfer geben. Ich hatte zudem den Eindruck, dass immer mehr Wirtschaftsprüfer in ihrem Leistungsportfolio keine Abschlussprüfungen mehr anbieten. Belastbare Zahlen habe ich dazu nicht gefunden, doch stützen die derzeitigen Veränderungen des Berufsstandes die These.

Unternehmerisches Denken als Wirtschaftsprüfer

Wie ich in meinem Interview in der taz Anfang Januar gesagt habe, ist die Vergütung der Abschlussprüfung in Deutschland im internationalen Vergleich sehr niedrig. Dazu kommen noch erhebliche Haftungsrisiken. Andere Dienstleistungen sind nicht nur lukrativer, sondern das Haftungsrisiko ist auch erheblich geringer. Weiterlesen

Remote-work in „Corona-Zeiten“

Vorab wünsche ich Ihnen allen etwas verspätet ein vor allem gesundes Jahr 2021. „Corona“ hat uns voll im Griff und es bleibt die Hoffnung, dass weltweit „die Entscheider“ die Rettung mittels Impfung nicht vermasseln. Jedenfalls lassen umlaufende Mutationen des Ursprungsvirus nichts Gutes erwarten.

Die Coronakrise zwingt schon bisher auch die Wirtschaftsprüfer zur Reduzierung der Kontakte. Dies Kontaktmöglichkeiten könnten sich in näherer Zukunft weiter vermindern. Die Reduktion hat erhebliche Auswirkungen auf den Prüfungsprozess, etwa weil die übliche Präsenz beim Mandanten nicht möglich ist. Dies kann bspw. durch Betretungsverbote bei Mandanten oder schon bestehende oder noch weitergehende Eingrenzung der Bewegungsfreiheit des Prüfers durch staatliche Vorgaben verursacht werden. Zudem wird die enge Zusammenarbeit in Präsenz im Team eingeschränkt oder entfällt völlig. Auch krankheitsbedingte Personalengpässe können Probleme auslösen.

Wie kann man mit einer Situation umgehen, in der mangels persönlichem Kontakt zum Mandanten teils die übliche Gewinnung von Prüfungsnachweisen nicht möglich ist? Weiterlesen

Lehren aus dem Wirecard-Skandal für die Abschlussprüfung?

Der Skandal um Wirecard hat zu Recht vielfältige Diskussionen um etwaige Mängel in Aufsicht und Abschlussprüfung ausgelöst. Es ist aber wohlfeil, bereits vor einer Aufklärung der Ursachen für die späte Aufdeckung des Skandals diesen dennoch für eigene Argumentationsmuster zu verwenden. Dabei kommt schnell der Verdacht auf, den Wirecard-Fall argumentativ für die Stützung der eigenen Ideologie zu nutzen. Nicht anders zu verstehen sind manche Vorschläge, die durchaus auch aus dem akademischen Bereich kommen.

Konkret gefragt: Sollte wegen Wirecard die Mandatierung von Abschlussprüfungsleistungen künftig auf eine staatliche Stelle oder auf eine vom Staat mit der entsprechenden Kompetenz ausgestattete zentrale Stelle verlagert werden? Weiterlesen

Die Wesentlichkeit im Rahmen der Abschlussprüfung

In einem früheren Blog „Die Wesentlichkeit in IFRS-Abschlüssen“ hatte ich mich mit der Beurteilung der Wesentlichkeit bei der Erstellung von IFRS-Abschlüssen befasst. Das Thema Wesentlichkeit spielt aber nicht nur bei der Abschlusserstellung eine große Rolle. Auch für den Abschlussprüfer ist es von zentraler Bedeutung, denn als Ergebnis der Prüfung ist festzuhalten, ob die Berichterstattung frei von wesentlichen Fehlern ist. Wie kommt der Abschlussprüfer zu einer Wesentlichkeitsgrenze? Weiterlesen

Die berufsübliche kritische Grundhaltung des Abschlussprüfers

Vom Prüfer der Jahres- und Konzernabschlüsse ist zu erwarten, dass er wesentliche Fehler in der Berichterstattung aufdeckt. Um dies sicherzustellen, muss er die Prüfung mit einer angemessenen kritischen Grundhaltung angehen. Man spricht hier von der berufsüblichen kritischen Grundhaltung oder neudeutsch „professional skepticism“. Diese wird vom Abschlussprüfer sowohl gesetzlich als auch von berufsständischen Verlautbarungen eingefordert. Was soll man darunter verstehen? Weiterlesen

Auslagerung von Teilen des Bestätigungsvermerkes – Drohender Qualitätsverlust?

Den Bestätigungsvermerk auslagern? Dieser wurde doch gerade erst um die sog. Key Audit Matters, die besonders wichtigen Prüfungsinhalte, ausgeweitet. Auf den ersten Blick erscheint die Auslagerung für mich eher befremdlich.

Beim genaueren Hinsehen wird deutlich: Lediglich ein Teil der Ausführungen zur Verantwortung des Abschlussprüfers dürfen ausgelagert werden. Der IDW verlangt jedoch dazu entsprechende Angaben. Dabei muss auch auf die entsprechende URL, d.h. die genaue Webadresse des IDW verwiesen werden.

Fragen an das Institut der Wirtschaftsprüfer

Alles klar? Für mich als Nicht-Wirtschaftsprüferin keinesfalls. Dürfen die Tätigkeiten ausgelagert werden, auf die sich der Bestätigungsvermerk bezieht? Weiterlesen