Corona-Abschlagszahlungen laufen wieder – Gott sei Dank!

Das BMWi hat am 12.3.2021 mitgeteilt, dass die zwischenzeitlich gestoppten Abschlagszahlungen wieder aufgenommen worden sind. Eine gute Nachricht zum Wochenende für alle Antragsberechtigten!

Hintergrund

Im Rahmen der Corona-Finanzhilfe-Programme (Überbrückungshilfe, November- bzw. Dezemberhilfe sowie Neustarthilfe) können Antragsteller über einen Dritten auch Abschlagszahlungen beantragen. Diese betragen 50 Prozent der Antragssumme, maximal 200.000 Euro im Monat pro Antragsteller für vier Monate, maximal also bis 800.000 Euro insgesamt.

Am 5.3.2021 hatte das BMWi auf seiner Website kurz und bündig mitgeteilt, dass die Abschlagszahlungen gestoppt werden müssen, weil Betrügereien in Berlin und NRW aufgefallen waren.

BMWi nimmt Abschlagszahlungen wieder auf

Das BMWi hat am 12.3.2021 nun die Wiederaufnahme der Abschlagszahlungen mitgeteilt:

„Die kurzzeitige Unterbrechung war notwendig, um im Austausch mit den strafrechtlichen Ermittlungsbehörden, dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und dem Bundesfinanzministerium Unregelmäßigkeiten zu prüfen und Vorkehrungen zu treffen, um Betrugsversuche zu verhindern.“ Weiterlesen

Betrugsskandal: Corona-Abschlagszahlungen vorerst „auf Eis“

Die Bundesregierung hat die Zahlung von Corona-Hilfsgeldern an Unternehmen vorerst gestoppt. Grund sind Verdachtsfälle, bei denen Gelder unrechtmäßig erschlichen worden sein könnten. Strafrechtliche Ermittlungen laufen. Die Abschlagszahlungen werden derzeit einer Prüfung unterzogen und sind kurzfristig angehalten worden. Die Zahlungen sollen „in Kürze“ wieder zur Verfügung stehen.

Was bedeutet das für die Antragsteller?

Hintergrund

Seit März 2020 zahlt der Bund als Kompensationszahlungen für coronabedingte staatliche Schließungsanordnung staatliche Zuschüsse in Form von Soforthilfen, Überbrückungshilfen und außerordentlichen Wirtschaftshilfen (November- und Dezemberhilfen). Die Antragstellung muss –  abgesehen von Direktanträgen von Soloselbständigen für einen Zuschuss bis maximal 7.500 Euro – stets auf dem Online-Antragsportal des Bundes über einen Dritten, also einen Rechtsanwalt oder Angehörigen der steuerberatenden Berufe für den Antragsteller erfolgen. Im Rahmen des Bewilligungsantrages kann auch eine Abschlagszahlung in Höhe von 50 Prozent des beantragten Förderbetrages beantragt werden, nach mehrfach geänderten Förderbedingungen in der Spitze bis zu 200.000 Euro im Monat für maximal vier Monate, also Abschlagszahlungen bis zu insgesamt 800.000 Euro.

Betrugsfälle aufgedeckt Weiterlesen