Auch im Koalitionsausschuss vom 18.8.2019 konnten sich die Regierungsparteien nach den unterschiedlichen Modellen vom BMF und BMWi nicht auf einen gemeinsamen Kurs zur Abschaffung des Solidaritätszuschlags einigen. Dabei steigen die verfassungsrechtlichen Risiken immens.
Hintergrund
Ich hatte berichtet: Das BMF hat am 6.8.2019 einen Gesetzentwurf vorgelegt, nach dessen Inhalt ab 2021 rund 90 Prozent der Steuerzahler vom Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent der tariflichen Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer befreit werden sollen. In einer sog. Milderungszone sollen rund weitere 6,5 Prozent der Steuerzahler stufenweise entlastet werden, weitere 3,5 Prozent (Spitzenverdiener) sollen den Soli unverändert zahlen.
Der Haken: Gerade diejenigen, die schon heute mehr als die Hälfte des Soli-Aufkommens beitragen, sollen weiterhin belastet werden. Das würde vor allem die Wirtschaft hart treffen, da 85 Prozent der Unternehmen Personengesellschaften mit einem Soli-Aufkommen von rund 3,2 Mrd Euro sind, im Übrigen Kapitalgesellschaften ein weiteres Soli-Aufkommen von rund 2 Mrd. Euro beisteuern. Weiterlesen