Auch wenn uns die unerfreulichen Manipulationen bei Volkswagen vermutlich noch eine Weile beschäftigen werden, soll das Thema mit diesem Blog zunächst abgeschlossen werden. Wie schon im ersten Blog zum Thema befürchtet, hat sich das Thema hin zu Manipulationen mit Auswirkungen auf den CO2-Ausstoß erweitert. Damit ist auch die KFZ-Steuer nun ein Problem. Zudem ist noch darüber nachzudenken, welche Auswirkungen sich ergeben, wenn manipulierte Fahrzeuge dem Umlaufvermögen zugeordnet sind. Weiterlesen
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„Dieselgate 2“ – Außerplanmäßige Abschreibungen auf „Stinker“ im Anlagevermögen?
Zuletzt war ich der Frage nach einer etwaigen Rückstellung für KFZ-Steuer bei Haltern von „Dieselgate“ betroffener VW-Diesel-KFZ nachgegangen. Interessanterweise hat sich auch das Bundesfinanzministerium nicht festlegen wollen, ob beziehungsweise welche Auswirkungen die manipulierten Abgastests auf die KFZ-Steuer haben könnten. Die im letzten Blog angedeutete Frage nach gegebenenfalls erforderlichen außerplanmäßigen Abschreibungen auf betroffene Fahrzeuge rückt nunmehr in den Fokus. So berichtet ein Nachrichtenportal: „Im Portfolio der Volkswagen-Financial-Services AG finden sich bis zu eine Million betroffene Diesel-Autos. Das geht aus einem Brief der Finanztochter an Geschäftspartner vom Dienstag hervor. Für die VW-Bank könnte das teure Folgen haben, denn der Skandal schmälert möglicherweise den Wiederverkaufswert dieser Fahrzeuge, die VW etwa am Ende der Leasinglaufzeit zurücknehmen muss“ (handelsblatt.com). Weiterlesen
„Dieselgate“ – Rückstellung für KFZ-Steuer?
Allerorten liest man dieser Tage über den „VW-Skandal“ oder „Dieselgate“. Mittels Software sollen Fahrzeuge die typische Fahrsituation bei Abgastests erkannt haben. In der Folge soll die Motorsteuerung so beeinflusst worden sein, dass der Grenzwert für Stickoxide eingehalten wurde. So soll dann der Eindruck der Einhaltung strenger US-amerikanischer Abgasnormen erzeugt worden sein. In diesem Zusammenhang stellen sich Fragen nach Folgen für die Bilanzierung in Deutschland. Dabei wird sicher zunächst an die Hersteller im Volkswagenkonzern gedacht. Hier wird im Konzern noch einiges zu klären sein und die angekündigte erste Bildung einer milliardenschweren Rückstellung für technische „Reparatur-Maßnahmen“ an betroffenen Fahrzeugen ist vermutlich nur der Anfang. Jüngst wurde ich auf Folgen einer etwaigen Nachzahlung von KFZ-Steuer bei bilanzierenden Nutzern von betroffenen Fahrzeugen angesprochen. Betragsmäßige Relevanz dürfte die Frage vor allem bei größeren Flotten mit betroffenen Fahrzeugen haben. Weiterlesen