Seit 2018 lag der Abgabesatz stabil bei 4,2 Prozent. Im Jahr 2021 wird nun der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung 4,4 Prozent betragen. Dies ist durch den Einsatz zusätzlicher Bundesmittel in Form eines Entlastungszuschusses in Höhe von 23 Mio. Euro möglich. Nur so konnte ein Anstieg des Abgabesatzes auf 4,7 Prozent im Jahr 2021 vermieden werden.
In der aktuellen Krisensituation verhindert ein Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung auf diesem niedrigen Niveau die Belastung der Liquidität der abgabepflichtigen Unternehmen. Gleichzeitig ist die solide Finanzierung der wichtigen sozialen Absicherung von Künstlerinnen und Künstlern sowie Publizistinnen und Publizisten in der Künstlersozialversicherung weiterhin gewährleistet.
Fallstricke in der Praxis
Zur Abgabe verpflichtet sind Unternehmen, die typischerweise künstlerische oder publizistische Werke oder Leistungen verwerten, also insbesondere Unternehmen der Medienbranche. Ebenfalls verpflichtet sind allerdings auch Unternehmen, soweit sie beispielsweise selbständige Künstler oder Publizisten für ihre Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit beauftragen.
Der Abgabe unterliegen daher auch die Honorare für: Weiterlesen