Aktuell fallen die von Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte zu tragenden Sozialabgaben so hoch aus wie noch nie. Warum ist das so und was kann man dagegen tun?
Hintergrund
Aktuell stieg nach Agenturmeldungen die Abgabenquote für sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse im Januar 2025 auf den Rekordwert von 42,3 Prozent des Bruttolohns, die neben der Einkommensteuer (incl. Solidaritätszuschlag) für Krankenkassen, Renten- und Pflegeversicherung sowie die Arbeitslosenversicherung bezahlt werden müssen. Zum Vergleich: Im Jahr 2022 lag die gesamtwirtschaftliche Abgabenquote noch bei 41,9 %.
Als „Abgabenquote“ wird in der Steuer- und Volkswirtschaftslehre eine Kennzahl bezeichnet, die das Verhältnis der Steuern und Sozialabgaben zum Bruttoinlandsprodukt wiedergibt. Bei Privathaushalten bezeichnet die Abgabenquote das Verhältnis der Steuern und Abgaben zum Bruttoeinkommen. In der Tagespresse wird aktuell im Sprachgebrauch häufig synonym der Begriff „Lohnnebenkosten“ verwendet, was eigentlich nicht korrekt ist. Denn Lohnnebenkosten („sekundäre Arbeitskosten“) beinhalten begrifflich alle Kosten, die ein Arbeitgeber zusätzlich zum Bruttogehalt des Arbeitnehmers tragen muss. Dazu gehören beispielsweise Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen-, Pflegeversicherung), aber auch Beiträge zur Betriebsunfallversicherung und tarifliche oder betriebliche Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit.
Die Aufwendungen für Sozialabgaben leisten einen wichtigen Beitrag zur sozialen Absicherung der Arbeitnehmer, indem sie Sozialversicherungen finanzieren, die im Falle von Krankheit, Arbeitslosigkeit oder im Alter Unterstützung bieten. Andererseits stellen sie eine finanzielle Belastung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer dar. Diese Kosten beeinflussen für Arbeitgeber die Gesamtarbeitskosten erheblich, können Einfluss auf die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und zur Zurückhaltung bei der Schaffung neuer Arbeitsplätze führen, während niedrige Lohnnebenkosten die Einstellung neuer Mitarbeiter erleichtern können. Letztendlich haben höhere Sozialabgaben auch Auswirkungen auf die Preise von Produkten und Dienstleistungen.
Ursachen des Sozialversicherungsanstiegs
Der bisherige Höchstwert bei den hälftig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu tragenden Sozialausgaben stammt aus den Jahren 1997 und 1998; damals lag er bei 42,1 Prozent, die Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge hatten die Kosten in die Höhe getrieben. Weiterlesen