Bereits am 31.01.2023 ist die Frist zur Abgabe der Grundsteuer-Feststellungserklärung abgelaufen. Doch was passiert, wenn die Frist nicht eigehalten wurde und nunmehr verstrichen ist?
Hintergrund
Aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 2018 war eine umfassende Grundsteuer-Reform ins Leben gerufen worden. Nach erneuter Fristverlängerung waren die Steuerpflichtigen zuletzt verpflichtet, ihre entsprechenden Angaben bis zum 31.01.2023 abzugeben. Viele kamen dieser Frist nach. Allerdings fehlt aktuell immer noch bundesweit ein Viertel der Erklärungen seitens der Steuerpflichtigen.
Unterschiedliche Vorgehen in den Bundesländern
Die verschiedenen Bundesländer haben nun verschiedene Wege gewählt, wie den Nachzüglern begegnet wird. Weiterlesen