Gewerblichkeit ohne Gewerbesteuer – seltsam, aber salomonisch

Vermögensverwaltende Personengesellschaften, die grundsätzlich nur Einkünfte aus Kapitalvermögen oder Vermietung und Verpachtung erwirtschaften, erzielen gewerbliche Einkünfte, wenn sie sich an einer gewerblich tätigen Gesellschaft (z.B. einem Flugzeugleasingfonds) beteiligen. Selbst bei extrem geringen Einkünften aus diesem Fonds kommt es zu einer gewerblichen Infizierung der gesamten Einkünfte der Personengesellschaft nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 Alt. 2 EStG. Die vom BFH entwickelte Bagatellgrenze (3 % bzw. 24.500 Euro) für die Abfärbung originär gewerblicher Einkünfte einer Personengesellschaft (vgl. z.B. BFH  v. 27.8.2014, VIII R 6/12) kommt für Einkünfte der Gesellschaft aus Beteiligungen an gewerblich tätigen Gesellschaften nicht zur Anwendung, die Bagatellgrenze gilt mithin nicht für gewerbliche Einkünfte i. S. d. § 15 Abs. 3 Nr. 1 Alt. 2 EStG.

So entschied das FG Baden-Württemberg am 22.4.2016 (13 K 3651/13). Der BFH hat das Urteil nun im Grundsatz bestätigt, allerdings gleichzeitig entschieden, dass die Gewerblichkeit keine Gewerbesteuer bei der vermögensverwaltenden Personengesellschaft auslöst. Das aktuelle Urteil des BFH vom 6.6.2019 (IV R 30/16) klingt seltsam, ist aber gut begründet und man kann es wohl nur als salomonisch bezeichnen.

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GbR und PV-Anlage – eine selten gesehene Steuerfalle

Immer wieder ist in der Praxis zu erleben, dass Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) dem einen oder anderen Vermieter steuerlich auf die Füße fallen. Denn aufgrund der geringen (gewerblichen) Einkünfte wird nicht daran gedacht, dass diese die Abfärbung des § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG auslösen, wenn die Immobilie(n) und die PV-Anlage(n) von einer GbR gehalten werden (lassen wir die Bagatellgrenze von 3 % bzw. 24.500 Euro einmal außen vor; vgl z.B. BFH  27.8.2014, VIII R 16/11). Besonders misslich wird es übrigens, wenn ein Haus mit hohem Eigenaufwand errichtet wird und sich dieses nun plötzlich aufgrund des Betriebs einer PV-Anlage im Betriebsvermögen befindet. Eine Entnahme kommt aufgrund der hohen stillen Reserven dann nicht in Betracht. Den Eigentümern bleibt nichts anderes übrig als die Immobilie für „immer und ewig“ im Betriebsvermögen, also steuerverstrickt, zu halten. Dabei wäre die Lösung bei rechtzeitiger Gestaltung so einfach gewesen:

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Vermögensverwaltende Personengesellschaft: Vorsicht bei Beteiligungen an gewerblichen Fonds

Vermögensverwaltende Personengesellschaften, die grundsätzlich nur Einkünfte aus Kapitalvermögen oder Vermietung und Verpachtung erzielen, sollten überaus vorsichtig sein, wenn sie sich an einer gewerblich tätigen Gesellschaft (z.B. einem Flugzeugleasingfonds) beteiligen. Denn selbst bei extrem geringen Einkünften aus diesem Fonds kommt es zu einer gewerblichen Infizierung der gesamten Einkünfte der Personengesellschaft nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 Alt. 2 EStG. Weiterlesen

Gewerbliche Infizierung – Praxiswert wandelt sich zum Geschäftswert

Die gewerbliche Infizierung der Einkünfte einer Freiberufler-Sozietät stellt in vielen Fällen den steuerlichen Super-GAU dar. Lediglich in Gemeinden mit niedrigen Gewerbesteuer-Hebesätzen wären die Auswirkungen zu verkraften. Allerdings müssen auch diese Gesellschaften „eine Kröte schlucken“, zumindest wenn sie erst wenige Jahre existieren: Nach dem Urteil des FG Münster vom 24.1014 (13 K 2297/12 F) wandelt sich nämlich ein Praxiswert aufgrund der gewerblichen Infizierung in einen Geschäftswert, der zwingend über 15 Jahre abzuschreiben ist (§ 7 Abs. 1 Satz 3 EStG). Weiterlesen

Freiberuflersozietät: Steuerrisiko bei Partnern ohne Beteiligung an den stillen Reserven

In Freiberuflersozietäten kommt es zuweilen vor, dass Partner aufgenommen werden, die mehr oder weniger nur entsprechend den eigenen Umsätzen am Gewinn der Sozietät beteiligt sind, nicht aber an den stillen Reserven. In diesen Fällen sollte unbedingt das Urteil des BFH vom 03.11.2015 (VIII R 63/13) zur Hand genommen werden, in dem wie folgt entschieden worden ist: Weiterlesen