Mitte Juli hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) seinen Referentenentwurf eines Jahressteuergesetzes 2020 vorgelegt. Neben notwendigen Anpassung, die sich durch Änderungen auf europäischer Ebene (EU-Recht und EuGH-Rechtsprechung) ergeben, sollen steuerrechtliche Änderungen bedingt durch die Rechtsprechung der Finanzgerichte aufgenommen werden. „Darüber besteht ein Erfordernis zur Umsetzung eines unvermeidlich entstandenen technischen Regelungsbedarfs. Hierzu gehören Verfahrens- und Zuständigkeitsfragen, Folgeänderungen, Anpassungen aufgrund von vorangegangenen Gesetzesänderungen und Fehlerkorrekturen.“ (Referentenentwurf JStG 2020, S. 1).
Das BMF geht davon aus, dass die Änderungen, die durch das Jahressteuergesetz 2020 beschlossen werden sollen, nahezu aufkommensneutral sind. So wird mit Mindereinnahmen i.H.v. 55 Mio. Euro pro Kalenderjahr gerechnet. Weiterlesen