Im April 2018 hat der BFH schwerwiegende verfassungsrechtliche Zweifel an der Zinshöhe von 6 Prozent /Jahr gemäß § 238 AO geäußert; die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hierzu steht noch aus. In einem weiteren Revisionsverfahren muss jetzt auch der typisierende Zinssatz von 6 Prozent nach § 4 Abs. 4 a S. 3 EStG vom BFH auf seine Verfassungsmäßigkeit geprüft werden. Weiterlesen
Steuerzinsen: Jetzt auch Höhe der abzugsfähigen Schuldzinsen auf dem BFH-Prüfstand
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