Am 18.11.2021 hat der Bundestag mehrheitlich eine Revision des IfSG in der Ausschussfassung (BT-Drs.20/78) mit schärferen Regeln für Homeoffice und 3G am Arbeitsplatz beschlossen, der Bundesrat soll am 19.11.2021 zustimmen.
Wie sind die sich abzeichnenden Neuregelungen am Arbeitsplatz zu bewerten?
Hintergrund
Die am 25.3.2020 erstmal vom Bundestag festgestellte epidemische Lage von nationaler Tragweite (§ 5 Abs. 1 S. 1 IfSG) wurde zuletzt am am 25.8.2021 verlängert und endet mit Ablauf des 25.11.2021 (§ 5 Abs. 1 S. 3 IfSG). Die (vermutliche) neue Ampel-Koalition will die Feststellung trotz neuer Rekord-Inzidenzzahlen nicht bundesweit verlängern; allerdings sollen die Länder künftig auf Landesebene eine entsprechende epidemische Lage feststellen können (§ 28a Abs. 8 IfSG n.F.).
Was soll sich am Arbeitsplatz ändern?
Die bisherige Corona-ArbSchV wird über den 25.11.2011 hinaus bis zum 19.3.2022 verlängert (Art. 13 des Artikelgesetzes, BT-Drs. 20/15) und enthält keine gravierenden inhaltlichen Änderungen.
Neu ist aber durch unmittelbare Regelung im IfSG: Weiterlesen