COVID-19-Impfstoffe werden nicht von der Umsatzsteuer befreit – warum eigentlich?

Am 5.3.2021 hat der Bundesrat dem vom Bundestag am 26.2.2021 verabschiedeten 3.Corona-Steuerhilfe-Gesetz zugestimmt. Dabei wurde die Chance verpasst, COVID-19-Impfstoffe, andere Diagnostika und damit verbundene Dienstleistungen von der Umsatzsteuer zu befreien. Ein teurer Spaß!

Hintergrund

Die anhaltenden pandemiebedingten Einschränkungen stellen für viele Wirtschaftsbranchen, aber auch Privathaushalte eine erhebliche Belastung dar. Das „Dritte Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise“ soll Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Pandemie unterstützen.

Bundestag und Bundesrat haben dabei den ermäßigten Umsatzsteuersatz in Höhe von 7 Prozent für erbrachte Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme der Abgabe von Getränken wird über den 30. Juni 2021 hinaus befristet bis zum 31. Dezember 2022 verlängert (§ 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG). Für jedes im Mai 2021 kindergeldberechtigte Kind wird das Kindergeld für den Monat Mai 2021 um einen Einmalbetrag in Höhe von 150 Euro erhöht (§ 66 Abs. 1 EStG). Der steuerliche Verlustrücktrag wird für die Jahre 2020 und 2021 nochmals erweitert (§§ 10d, 110 und 111 EStG).

Entschließungsantrag zur Umsatzsteuerbefreiung von COVID-19-Impfstoffen gescheitert

Zu einer gerade jetzt ganz wichtigen Entlastungsmaßnahme für Unternehmen, Pflegeversicherungen und öffentliche Haushalte konnten sich Finanzausschuss und Bundestag erstaunlicherweise aber nicht durchringen: Weiterlesen