Das BMWi hat am 29.9.2020 mitgeteilt, dass die Antragsfrist für das Überbrückungshilfeprogramm (Phase 1) über den 30.9.2020 hinaus letztmals bis zum 9.10.2020 verlängert wird.
Hintergrund
Das seit dem 1.6.2020 geltende, mit bis zu 24,6 Mrd. Euro dotierte Überbrückungshilfeprogramm des Bundes will branchenübergreifend Freiberufler, Soloselbständige und KMU mit Zuschüssen unterstützen, die coronabedingt in Liquiditätsschwierigkeiten geraten sind. In der ersten Phase des Programms konnten Unternehmen für die Monate Juni bis Ende August 2020 Förderzuschüsse zu den Fixkosten beantragen, sofern der Umsatzeinbruch im April und Mai mindestens 60 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum betragen hat. Anträge konnten über einen Rechtsanwalt oder die Angehörigen der steuerberatenden Berufe online zunächst bis Ende August, nach erster Fristverlängerung dann bis 30.9.2020 gestellt werden. Am 18.9.2020 haben BMWi und BMF dann verkündet, dass es eine zweite Antragsphase ab Oktober 2020 mit vereinfachten Antragsvoraussetzungen für den Förderzeitraum September bis 31.12.2020 geben soll.
BMWi verlängert letztmals Antragsfrist für Phase 1
Am 29.9.2020 hat das BMWi jetzt mitgeteilt, dass die Antragsphase 1 im Überbrückungshilfeprogramm nun über den 30.9.2020 hinaus letztmals bis 9.10.2020 verlängert wird. Weiterlesen