Der Kollege Iser hat hier im Blog gerade die Auffassung vertreten, dass es für die Anwendung der 10-Tage-Regelung bei der vereinfachten Gewinnermittlung nicht auf die Fälligkeit ankomme. Seine Ausführungen sollen nicht unwidersprochen bleiben.
Der Streit um die Voraussetzungen der 10-Tage-Regelung ist nicht neu. Das Problem ist die vieldeutige BFH-Rechtsprechung. In einer ersten Grundlagenentscheidung hat das Gericht festgestellt, dass die Fälligkeit maßgeblich sei. Seit dem ist nach meiner Lesart keine Entscheidung ergangen, nach der eine Fälligkeit nach dem 10. Januar unschädlich wäre. Das dürfte dann auch der Grund sein, warum der BFH jetzt (nochmal) zur Entscheidung aufgefordert ist. Weiterlesen