Ein Freiberufler rechnet sämtliche Betriebsfahrten mit dem (vermeintlichen) Privat-PKW zu 0,30/km ab. Doch dann stellt sich in der Betriebsprüfung heraus, dass wegen der geringen Privatfahrleistung tatsächlich notwendiges Betriebsvermögen vorliegt (zu dieser häufigen Praxiskonstellation siehe Teil 1 des Beitrags). Jetzt ist guter Rat teuer. Weiterlesen
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Steuerlicher Totalschaden | Was tun bei Privat-PKW mit mehr als 50 % Betriebsfahrten? (1/2)
Vor allem Soloselbständige und Freiberufler verzichten wegen der Formalien gern auf einen Betriebs-PKW und rechnen stattdessen Dienstreisen pauschal mit 0,30 Euro/km ab. Das funktioniert jedoch nur, wenn mindestens die Hälfte der Jahresfahrleistung mit dem Privat-PKW auf wirklich Privatfahrten entfällt. Anderenfalls drohen horrende Steuernachzahlungen. Weiterlesen
1%-Regelung bei der Überlassung mehrerer Fahrzeuge
Der Anteil der Privatnutzung eines Fahrzeugs ist entweder über ein Fahrtenbuch oder über die 1%-Methode zu ermitteln. Doch ist die letztgenannte, pauschale Wertermittlung auch zulässig, wenn der Steuerpflichtige mehrere Fahrzeuge nutzen darf, aber dies nur höchst persönlich und daher nicht parallel möglich ist?
Der Streitfall
Dem Kläger war es möglich, mehrere Fahrzeuge zu nutzen. Da er diese arbeitsvertraglich nur selbst fahren (und damit nicht z.B. Familienmitgliedern überlassen durfte), war ihm die parallele Nutzung mehrerer Fahrzeuge nicht möglich. Sollte er sich trotzdem für jedes Fahrzeug die 1%-Regelung anrechnen lassen müssen?
Ja, befand das Finanzgericht (FG) Berlin-Brandenburg in seinem Urteil vom 02.11.2018 – 13 K 13225/17. Da das FG die Revision nicht zuließ, versuchte der Kläger sein Glück mittels einer Nichtzulassungsbeschwerde. Nach seiner Begründung hielt er die Rechtsfrage für grundsätzlich bedeutsam, „ob die 1 %-Regelung nach § 8 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 6 Absatz 1 Nr. 4 Satz 2 EStG jedenfalls dann nur für ein Fahrzeug gilt, wenn der Arbeitnehmer zwar arbeitsvertraglich mehrere Fahrzeuge unentgeltlich privat nutzen darf, die Überlassung an Dritte jedoch nicht erfolgt und dies auch arbeitsvertraglich ausgeschlossen ist“. Weiterlesen
Steuerfreiheit für Diensträder, E-Bikes & E-Scooter?
Die private Nutzung von herkömmlichen Fahrrädern und Elektrorädern ist steuerfrei, solange sie verkehrsrechtlich nicht als Kfz einzuordnen sind. Abzuwarten bleibt, ob hiervon auch die sog. E-Scooter erfasst werden. Interessante Gestaltungsvarianten ergeben sich so oder so.
1 %-Regelung auf dem Prüfstand
Ist es vorteilhafter, ein Fahrzeug nur zu max. 50 % betrieblich zu nutzen?
Des Unternehmers liebstes Kind ist häufig der eigene Firmen- bzw. Geschäftswagen. Die steuerliche Behandlung und die Ermittlung des privaten Nutzungswert ist für viele Mandanten daher eine Herzensangelegenheit. Die Frage, nach welcher Methode die private Kfz-Nutzung ermittelt wird, ist dabei nicht selten ein sensibles Thema. Von besonderer Bedeutung ist allerdings auch, ob das Fahrzeug zum notwendigen oder gewillkürten Betriebsvermögen gehört. Warum, zeigt der folgende Beitrag. Weiterlesen
Mindern Garagenkosten den Vorteil der privaten Kfz-Nutzung?
Leistet der Arbeitnehmer an den Arbeitgeber für die außerdienstliche Nutzung, also z.B. für die Nutzung zu privaten Fahrten und zu Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, eines betrieblichen Kfz ein Nutzungsentgelt, mindert dieses den Wert des geldwerten Vorteils aus der Nutzungsüberlassung. Dies gilt nach Rechtsprechung des BFH auch, wenn der Arbeitnehmer im Rahmen der privaten Nutzung einzelne (individuelle) Kosten, wie z.B. Kraftstoffkosten. Ob dies auch für die Kosten einer privaten Garage gilt, hatte nun das Finanzgericht Münster zu entscheiden.
Worum geht es?
Bei der Bewertung des Nutzungsvorteils nach der Fahrtenbuchmethode bzw. der 1%-Regelung ist der Gesetzgeber davon ausgegangen, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Vorteil als Arbeitslohn dadurch zuwendet, dass er ihm ein Fahrzeug zur Privatnutzung zur Verfügung stellt und alle mit dem Kfz verbundenen Kosten trägt. Der Arbeitnehmer ist daher insoweit nicht bereichert, als er selbst Kosten übernimmt, die durch die private Nutzung des ihm überlassenen betrieblichen PKW veranlasst sind. Trägt der Arbeitnehmer einzelne Kosten des betrieblichen PKW selbst, fehlt es somit an einer vorteilsbegründenden und damit lohnsteuerbaren Einnahme.
Der Streitfall Weiterlesen
Bei Gericht: Interessante Steuerstreitigkeiten im Januar 2019
An dieser Stelle wieder drei ausgewählte Verfahren. In diesem Monat geht es einmal um die Anwendung der Änderungsvorschriften, die Frage des Vorsteuerabzug bei einer Funktionsholding und ob die Kfz-Kostendeckelung tatsächlich auf 100% der Kosten anzuwenden ist. Weiterlesen
1 %-Regelung: keine Geringfügigkeitsgrenze
In einem aktuellen Beschluss hat das FG Hamburg im Verfahren der gerichtlichen Aussetzung der Vollziehung nochmals klargestellt, dass § 6 Abs. 1 Nr. 4 Sätze 2 ff. EStG keine Geringfügigkeitsgrenze vorsieht.
Der Kläger hatte einen Anteil für die private Pkw-Nutzung anhand der tatsächlichen Kosten ermittelt, da die privaten Fahrten mit 350 km gegenüber der Gesamtfahrleistung von 37.000 km nicht ins Gewicht fallen würden. Seine Aufstellung habe die Präzision eines Fahrtenbuches und müsse deshalb der Maßstab für die Ermittlung der betrieblich veranlassten Fahrten sein. Die Anwendung der 1 %-Regelung sei zu verwerfen, weil sie für ihn zu einer erheblichen steuerlichen Belastung führe, obwohl er mit dem Fahrzeug so gut wie überhaupt nicht privat unterwegs gewesen sei.
Nichts Neues bei der 1 %-Regelung?
Mit Urteil vom 15.05.2018, Az. X R 28/15, hat sich der BFH zur Anwendung der 1 %-Regelung in Fällen, in denen die hiernach ermittelte Nutzungsentnahme 50 % der Gesamtaufwendungen für das Kfz übersteigt, geäußert.
Auch wenn die Anwendung der 1 %-Regelung voraussetze, dass das Kfz zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird, ist es verfassungsrechtlich nicht geboten, die nach der 1 %-Regelung ermittelte Nutzungsentnahme auf 50 % der Gesamtaufwendungen für das Kfz zu begrenzen. Da die gesetzliche Regelung ausdrücklich an Werte anknüpft, die gerade nicht dem (tatsächlichen) Aufwand des Stpfl. entsprechen, ist es auch folgerichtig, keine aufwandsbezogene Begrenzung vorzunehmen.
Dabei stellt der BFH unter Verweis auf die ständige Rechtsprechung nochmals heraus, dass der inländische Listenpreis im Rahmen der 1 %-Regelung zutreffend auch dann die Bemessungsgrundlage bildet, wenn das Fahrzeug gebraucht angeschafft oder ein Großteil der Anschaffungskosten des Fahrzeugs bereits als Betriebsausgaben geltend gemacht worden ist.
Bei Gericht: Interessante Steuerstreite im März 2017
Auch in diesem Monat wieder eine bunte Mischung an anhängigen Verfahren. Von der Bemessungsgrundlage der 1% Regelung über die wirtschaftliche Zurechnung bei Sale-and-lease-back bis hin zu Problemen beim Betriebsausgabenabzug der Umsatzsteuervorauszahlung als regelmäßig wiederkehrende Ausgabe ist alles dabei. Weiterlesen