Steuerverzinsung oder „Oh, Du glückliche Schweiz“

Am 15. Februar dieses Jahres hatte ich Gelegenheit, an den 58. Berliner Steuergesprächen teilzunehmen. Es ging um das Thema „Niedrigzinsen und Steuerrecht“. Mehrere Referenten, unter anderem Frau Professor Hey (Universität zu Köln), diskutierten, ob die Verzinsung von Steuernachzahlungen und -erstattungen mit 0,5 Prozent pro Monat noch angemessen und vor allem verfassungskonform ist. Auch ging es um die Frage, welche Auswirkungen der Niedrigzins auf die Bewertung von Pensionsrückstellungen hat bzw. welche Probleme sich durch das Auseinanderdriften von Handels- und Steuerbilanz ergeben. Letztlich bestand (und besteht) aber wohl wenig Hoffnung, dass sich an der steuergesetzlichen Regelung kurz- bis mittelfristig etwas ändern wird, da die Steuerzinsen mittlerweile in hohem Maße zur Finanzierung des Haushalts beitragen. Herr Professor Seer (Ruhr-Universität Bochum) wies darauf hin, dass von der jährlichen Mehrergebnissen der Betriebsprüfung allein 2,6 Milliarden Euro im Bereich der Zinsen nach § 233a AO anzusiedeln sind (vgl. BMF-Monatsbericht vom 22.10.2015)

Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass uns unsere Schweizer Nachbarn hier einen Schritt voraus sind.

Durch einen Hinweis im „Kölner Steuerdialog“ (2/2016, S. 19704) bin auf die Internetseite der Steuerbehörde des Kantons Zug aufmerksam geworden. Dort gibt es eine Übersicht über die Verzugs- und Erstattungszinsen der Kantons- und Gemeindesteuern Zug, die ich Ihnen nicht vorenthalten möchte:

Kantons- und Gemeindesteuern

2005-2014 2015 2016
Verzugszins 2.0 % 1.0 % 0.0 %
Vergütungszins 2.0 % 1.0 % 0.0 %
Ausgleichszins 2.0 % 1.0 % 0.0 %

 

Daran ist zu erkennen, dass den Eidgenossen in Finanzfragen niemand etwas vor macht – tu felix Helvetia.  Schön wäre es, wenn das Beispiel auch in Deutschland Schule machen würde.

Weitere Infos:

 

 

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