Soviel Aufmerksamkeit hatten leere Flaschen zuletzt 1998 nach der (zumindest in Fußballkreisen) berühmten Rede von Giovanni Trapattoni: In der aktuellen Ausgabe berichtet Capital über eine völlig sinnentleerte Umsatzsteuererstattung bei Pfandflaschen. Verantwortlich fühlt sich natürlich niemand. Mir stellt sich die Frage, ob die Bundesregierung ihre Ausreden tatsächlich selbst glaubt, oder ob der Steuerzahler einfach nur veralbert werden soll.
Der Steuertrick geht ganz einfach (können Sie als Gewerbetreibender auch nachmachen): Man kaufe eine Pfandflasche im Einzelhandel und zahle als Pfand 0,25 € inkl. Umsatzsteuer. Anschließend gebe man die Pfandflasche im Großhandel zurück und erhalte 0,25 € zzgl. Umsatzsteuer. Das ist so simpel, dass mancher daraus schon ein erfolgreiches Geschäftsmodell gemacht hat. Wertschöpfung: 0, Jahresumsatz in Deutschland: geschätzt achtstellig.
Neu ist die Masche selbst nicht gerade, anders aber wohl der gewerbliche Ansatz. Im BMF fühlt man sich jedenfalls unzuständig. Die steuerliche Subventionierung sei kein Fehler des Umsatzsteuer-, sondern des Pfandsystems. Auf die „komplizierten Strukturen“ im Pfandsystem verweisen gleichermaßen die Fachverbände.
Nun muss ich zugeben: Mit der Funktionsweise des Pfandsystems kenne ich mich überhaupt nicht aus – durchaus möglich, dass die „komplizierten Strukturen“ sich auf die Pfandpreise auswirken. Kompliziert scheint mir die eigentliche Ursache des Steuertricks allerdings eher weniger zu sein. Denn für Einwegpfand wurde im Gesetz nur eine Mindestbemessungsgrundlage definiert – ohne besondere Anstrengung nachzulesen in § 9 Verpackungsverordnung. Die Verwunderung über unterschiedliche Pfandbeträge in der Praxis sollte sich also eigentlich in Grenzen halten.
Meine Frage an die Kompetenzträger im BMF: hat mal jemand bei den Regierungskollegen nachgefragt, ob die derzeitige Regelung wirklich nottut? Oder ist es bei der Unzuständigkeitserklärung geblieben? Ich fürchte, die Antwort könnte ich erraten…
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- Capital, Flasche leer