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4. April 2025

Die Inanspruchnahme der in einer Rechnung als Aussteller bezeichneten Person nach § 14c Abs. 1 Satz 1 UStG setzt voraus, dass diese an der Erstellung der Rechnung mitgewirkt hat oder dass ihr die Ausstellung anderweitig nach den für Rechtsgeschäfte geltenden Regelungen, zu denen auch das Recht der Stellvertretung gehört, zuzurechnen ist. Ein vom Voreigentümer veranlasster unrichtiger Steuerausweis im Sinne des § 14c Abs. 1 Satz 1 UStG kann dem Grundstückserwerber nicht nach § 566 Abs. 1 BGB zugerechnet werden. So lautet ein aktuelles, positives Urteil des BFH vom 5.12.2024 (V R 16/22). Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf....

3. April 2025

Ein als Zahnarzt zugelassener Mitunternehmer übt im Rahmen eines Zusammenschlusses von Berufsträgern den freien Beruf selbst aus, wenn er neben einer gegebenenfalls äußerst geringfügigen behandelnden Tätigkeit vor allem und weit überwiegend organisatorische und administrative Leistungen für den Praxisbetrieb der Mitunternehmerschaft erbringt. Die eigene freiberufliche Betätigung eines Mitunternehmers kann auch in Form der Mit- und Zusammenarbeit stattfinden – so lautet ein aktuelles BFH-Urteil, das bei unzähligen Freiberuflern für Aufatmen sorgen dürfte, denn die Vorinstanz hatte die Sache anders beurteilt. Danach wäre eine echte Gewerbesteuer-Falle entstanden, die der BFH nun entschärft (aber wohl nicht ganz beseitigt) hat (BFH-Urteil vom 4.2.2025, VIII R...

1. April 2025

Ob ein Tätowierer künstlerisch oder gewerblich tätig ist, ist sowohl für das Sozialversicherungs- als auch für das Steuerrecht von Bedeutung. Nun haben sowohl das BSG als auch das FG Düsseldorf in den jeweiligen Fällen den künstlerischen Status der klagenden Tätowierer bejaht (FG Düsseldorf, Urteil vom 18.2.2025, 4 K 1875/23 G, AO; BSG-Urteil vom 27.6.2024, B 3 KS 1/23 R/NWB Online-Nachricht). Der Fall des FG Düsseldorf: Nachfolgend soll nur kurz der Fall des FG Düsseldorf vorgestellt werden: Der Kläger erklärte gegenüber dem Finanzamt, dass er als Tattoodesigner sowie Tätowierkünstler tätig und damit nicht gewerbesteuerpflichtig sei. Er vollbringe vorrangig schöpferische Leistungen, bei...

31. März 2025

Urteile zum Vorliegen einer unbeschränkten Einkommensteuerpflicht sind selten geworden. Oftmals sind Fragen zur unbeschränkten Steuerpflicht eher akademischer und weniger praktischer Natur. Umso interessanter ist ein Urteil des FG Baden-Württemberg vom 12.6.2024 (7 K 1568/22), das nachfolgend kurz vorgestellt werden soll. Das FG hat entschieden, dass keine unbeschränkte Einkommensteuerpflicht vorliegt, wenn jemand seinen Wohnsitz in Spanien hat und sich zu bloßen Besuchsaufenthalten in der inländischen Wohnung der Eltern aufhält. Das gilt auch dann, wenn die entsprechende Person noch in Deutschland gemeldet ist. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum...

26. März 2025

Am 26.3.2025 hat das BVerfG (2 BvR 1550/20) seine mit Spannung erwartete Entscheidung zum Solidaritätszuschlag verkündet und die gegen das Solidaritätszuschlagsgesetz (SolzG) i.d.F. v. 10.12.2019 gerichtete Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen. Der Soli ist weiterhin verfassungsgemäß. Wie das BVerfG geurteilt hat Das BVerfG hat am 26.3.2025 die Verfassungsmäßigkeit des Soli in seiner aktuellen Gestalt festgestellt. Der Soli beinhaltet danach eine zulässige Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentumsgrundrechts (Art.14 Abs.1 GG). Eine Ergänzungsabgabe (Art.106 Abs.1 Nr.6 GG) ist aber nicht voraussetzungslos zulässig, sondern unterliegt steuersystematischen Besonderheiten. Da eine Ergänzungsabgabe wie der Soli ohne Bundesratszustimmung – also ohne Länderbeteiligung – beschlossen werden kann, darf sie nur...

25. März 2025

Ein guter Steuerberater muss bekanntlich alles können. Auch seine hellseherischen Fähigkeiten sind gefragt – jedenfalls wenn es nach dem Willen des Schleswig-Holsteinischen OLG geht (Urteil vom 11.10.2024, 17 U 4/24). Das heißt: Der Steuerberater muss wissen, wie der BFH vielleicht einmal in 15 Jahren entscheiden wird und seine Beratung daraufhin ausrichten. Sie ahnen es – ein Thema vorüber man sich nur aufregen kann. Daher passt es für mich in die Rubrik Aufreger des Monats. Der Sachverhalt: Der BFH hatte im Jahre 2021 entschieden, dass die antragsgebundene Steuervergünstigung des § 34 Abs. 3 EStG, die der Steuerpflichtige nur einmal im Leben...

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